Er müßte richtig sein.[QOTE=Pandulf;1072710]Was Krascher zu Artikel 3 des Überleitungsvertrages geschrieben hat, daß die "drei Mächte" einseitig die Einziehung des gesamten deutschen Vermögens beschließen können und wir dagegen machtlos sind, habe ich auch gefunden.
Unter: [Links nur für registrierte Nutzer] ist der Überleitungsvertrag einsehbar. Ich werde allerdings noch prüfen, ob dieser auch richtig wiedergegeben worden ist.
Schau mal in #37.Es sieht so aus, als ob die physische Besatzung Deutschlands einer rechtlichen gewichen ist.
"Beide" Besatzungsformen sind seit 1945 ununterbrochen "intakt". Seit 1990 ist es nur etwas subtiler ! Die US-Truppen sind in der "BRD" noch vorhanden. Aber nicht in der Tagesschau. Rd. 250.000 Mann !!!
Es gibt gem. Londoner Protokoll v. Sept. 1944 eine Hauptsiegermacht. Durch Anerkennung der sog. SHAEF-Gesetze, haben alle "Mächte", incl. der UdSSR dieses so bestätigt.Was mich noch interessieren würde ist, ob die drei Mächte gemeinsam den Einzug unseres Vermögens beschliessen müssen oder ob auch jede Siegermacht dies im Alleingang kann.
Nach dem 8.5.1945 haben die Westmächte gr. Teile der späteren "DDR" geräumt, um die 3 Westsektoren v. Berlin (--> Hauptsiegermacht, wenn Hauptstadt des Feindes "erobert") zu erhalten.
In den Überleitungsverträgen spricht man nur von den 3 Mächten (west).
Da die USA Hauptsiegermacht sind und die Nation der SHAEF-Gesetze sind, werden a l l e "Anfragen" (pervers!) über die Amis geleitet.
Das gilt natürlich auch für U-Boote neuester Bauart aus Kiel, HDW !
Ja. Die UdSSR haben sich per 1949 "verabschiedet", die Überleitungsverträge/Gesetze sind von 1952/1955Noch ne Frage: Sind mit den "drei Mächten" nur die Westmächte gemeint?
Die "Modifikation" per 27./28.9.1990 erhielt den namentlichen Zusatz "Notenwechsel zum Überleitungsvertrag" und bezieht sich auf die o.a. Verträge/Gesetze.
Dort ist dann auch der "einseitige" Verzicht der Alliierten auf Plünderung (nach 1945 gab´s eh nur noch Trümmer und Steine !) aufgehoben worden.
Dazu gibt es eine inters. Dissertation v. Dr. Rensmann, Hannover.
In einer - leider bisher noch nicht verifizierten - Stelle seines "Buches" (ist komischerweise immer vergriffen/unbestellbar !) spricht er sogar v.d Einräumung der Wiedereinführung der Todesstrafe bei sog. "Unruhen" durch die Reg. Kohl !
Das aber nur am Rande......