Nicht ganz...
Der BRD sind ja 5 neue Bundesländer beigetreten....
Rein geografisch gesehen, gibt es aber 6 Bundesländer nach 1990 in Mitteldeutschland.
Nein... das sechste war NIE Teil der BRD. Aber beigetretten ist es auch nicht.
Warum glauben Menschen, die 40 Jahre lange belogen wurden, plötzlich den Leuten die sie belogen haben? Obwohl diese Leute gar nicht zugeben, das sie gelogen haben.
NATÜRLICH!!!!
Berlin ist nicht der BRD beigetretten...
Im Einigungsvertrag vom 31.August 1990 heisst es
weiter heisst es...Artikel 1 Länder
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.
Nun könnte man denken, Ok... die meinen auch das Berlin beitritt... Meinen sie aber nicht... Berlin tritt nicht bei... denn imDie 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin.
Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Deutschen Demokratischen Republik
über die Herstellung der Einheit Deutschlands
- Einigungsvertragsgesetz -
und der Vereinbarung vom 18. September 1990
Also ist Berlin nicht Teil von DeutschlandArtikel 9 Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
Deine Aussage ist nur zum Teil richtig, denn 1990 ist
GAR NIX NIEMANDEM
beigetreten. Wieso das ?
Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998:
Einigungsvertragsgesetz in Verbindung mit Kapitel II Art. 4 Einigungsvertrag, Datum 23.9.1990/31.08.1990, wobei Präambel, Art. 51, Abs. 2, Art. 146 geändert, Art. 143 eingefügt und Art. 23 aufgehoben wurde.
Auch der Einigungsvertrag zwischen der „Bundesrepublik Deutschland" und der „DDR" vom 31. August 1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenwärtigem bundesdeutschen, so genannten Staatsrecht nicht mehr:
"Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in diesen Teilen in Kraft zu setzen.".
Diese Aufhebung war staatsrechtlich rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße etwa) dem Grundgesetz beitreten konnten. Seit dem 18.07.1990 ist das Grundgesetz erloschen, spätestens jedoch am 28.09.1990, als die Aufhebung des Art. 23 und der Präambel zum Grundgesetz veröffentlicht wurden, so dass die erst für den 03.10.1990 vorgesehene Angliederung der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht stattfinden konnte, da dieses bereits mindestens 5 Tage zuvor erloschen war.
Mit der Aufhebung des Art. 23 GG ist zudem auch das Ende der BRD gekommen, denn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1973 stellte fest:
Sie (die BRD) beschränkt ihre staatsrechtliche Hoheit auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes, fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland.
Diese Rechtsansicht ist inzwischen durch mehrere gerichtliche Entscheidungen akzeptiert, bzw. sogar bestätigt worden!
Bsw: Beschluss 140 Js 9651/05 12 OWi des AG Gera v. 13.06.2005
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Der Beitritt der neuen Bundesländer nach GG Art. 23 war nicht möglich
Im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag - heißt es:
Artikel 1:
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - (GBI. l Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.
(2) Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin.
Artikel 3:
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetz*blatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBI. l S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Artikel 4 (2):
Artikel 23 wird aufgehoben.
GG Art. 23 existierte aber nachgewiesener Maßen bereits nicht mehr, als der angebliche Beitritt der Neuen Bundesländer, bzw. der DDR am 03. Oktober 1990 wirksam erfolgt sein sollte.
Er konnte auch nicht juristisch irreführend für das Deutsche Volk erneut aufgehoben werden, weil auch diese Aufhebung noch dem Besatzungsvorbehalt unterlegen wesen wäre, der den GG Art. 23 jedoch schon vorher beseitigt hatte.
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Die neuen Länder gab es völkerrechtlich am 03.10.1990 noch nicht
Der deutsche Einigungsvertrag vom 31.08.1990 besagte, dass die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten würden.
Art. 23 GG war aber mit dem Besatzungsvorbehalt der Alliierten bereits zum 18.07.1990 aufgehoben worden.
Selbst wenn man bei der Löschung des Art. 23 des Grundgesetzes erst auf die Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt abheben würde, welche ja letztlich ebenfalls dem Besatzungsvorbehalt unterlagen, kommt man über die bis vor kurzem veröffentlichte juristische Auslegung eines führenden Verlages für juristische Fachliteratur nicht hinweg. Dort heißt es schlicht und einfach:
Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998, S. 11: 23.9./31.8.1990 GG Art. 23 aufgehoben
Ein wirksamer Beitritt der "neuen Bundesländer" zum Grundgesetz war also auch danach am 03.10.1990 rechtlich nicht mehr möglich. Außerdem ist der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 auch allein für sich betrachtet als selbstkontrahierendes Machwerk der Besatzer ohne Volksbeteiligung nichtig.
In Art. 1 des Ländereinführungsgesetzes heißt es:
„Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen gebildet. ...“
Das Ländereinführungsgesetz der DDR sollte also erst am 14.10.1990 in Kraft treten. Es gab somit diese Länder rechtskraftfähig zu keiner Zeit während der Einigungsverhandlungen vor dem 03.10.1990.
Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 sah jedoch erst später den Beitritt dieser noch nicht gebildeten Länder bereits am 03.10.1990 vor, indem er dafür im nachgebesserten Anhang vom 23.09.1990 dieses Datum als Ersatz für das ursprüngliche Datum 14.10.1990 festsetzen wollte. Der Anhang wurde im Bundesgesetzblatt der BRD - BGBl II, 1990, S. 1148, am 28.09.1990, allerdings nun ohne Rechtskraftfähigkeit wegen des längst aufgehobenen GG Art. 23. a. F., veröffentlicht. Hier wird der Text aus dem nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis des Bundesministeriums der Justiz am 28.03.2006 vorgestellt.
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft:
§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 und 3, §§ 22, 23 Abs. 2 und 3 sowie § 25 Abs. 1 des Ländereinführungsgesetzes vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr. 51 S. 955)
mit folgenden Änderungen: In § 1 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 tritt an die Stelle des Datums 14. Oktober 1990 das Datum 3. Oktober 1990.
Du bist schon auf dem richtigen Wege und das Ausmaß der Juristen-Schweinerei erschließt sich dir immer mehr....
Für diese Gesetzesmanipulation fehlte es aber ebenfalls an jeglicher Rechtsgrundlage. Nicht nur GG Art. 23 a. F. existierte also schon lange nicht mehr am 03.10.1990, sondern auch die neuen Länder gab es überhaupt nicht bei der scheinbaren "Wieder"vereinigung des nur vorgeblich gesamten Deutschlands.
Aus diesem Grund ist der Einigungsvertrag von vornherein wegen der sogenannten juristischen Klausel "der Unmöglichkeit" nichtig
Eine weitere gravierende Folge dieser Tatsache ist, dass die von den neuen Ländern, die am 03.10.1990 nicht existierten, entsandten Abgeordneten in den Deutschen Bundestag dadurch ebenfalls nicht legitimiert waren.
Ihre Beteiligung an der Gesetzgebung ab dem 03.10.1990 widerspricht damit auch dem Grundgesetz, wodurch die gesamte Gesetzgebung in der BRD ab diesem Zeitpunkt ebenfalls illegal und nichtig war – wenn dann die BRD selbst nicht schon als aufgelöst zu erkennen gewesen wäre.
Und schlussendlich saßen im Bundestag der Bundesrepublik Deutschland auch am 03.10.1990 noch Ausländer und Staatenlose, die an der Scheingesetzgebung in diesem teilgenommen haben - und sie damit spätestens ab diesem Zeitpunkt rechtsstaatswidrig und nichtig werden ließ.
BERLIN macht den "Kohl" auch nicht mehr fett !:]
Nachschlag. Berlin ist tatsächlich kein Teil von der "BRD".
Von Deutschland, bzw. dem Völkerrechtssubjetk Deutsches Reich schon.
Dieses ist räumlich u.a. im SHAEF-Gesetz 52, die HLKO, Art 116 GG oder § 185 BBG definiert.
Da Berlin aber kein Teil der "BRD" ist, was machen dann die ganzen Ministerien dort (inkl. Milliarden-Umzüge v. Bonn!) ?
Ganz einfach: in der sog. "Hauptstadt" sind n u r Niederlassungen der Mininsterien !
Die "Hauptstellen" sind nach wie vor in Bonn !
Und nun Rate mal, wessen dipl. Korps in Bonn mit 2000 Mann Stärke auch JETZT noch aufwartet ....
....richtig: das der USA !
Gib´s ein Problem, wird der "Laden" übernommen !
Übrigens: die tatsächliche US-Truppenstärke in der "brD" liegt "heute" bei rd. 250.000 Mann !
Komisch, die sind doch "grad" alle abgezogen....!
Denkste....
Was Krascher zu Artikel 3 des Überleitungsvertrages geschrieben hat, daß die "drei Mächte" einseitig die Einziehung des gesamten deutschen Vermögens beschließen können und wir dagegen machtlos sind, habe ich auch gefunden.
Unter: [Links nur für registrierte Nutzer] ist der Überleitungsvertrag einsehbar. Ich werde allerdings noch prüfen, ob dieser auch richtig wiedergegeben worden ist.
Es sieht so aus, als ob die physische Besatzung Deutschlands einer rechtlichen gewichen ist.
Was mich noch interessieren würde ist, ob die drei Mächte gemeinsam den Einzug unseres Vermögens beschliessen müssen oder ob auch jede Siegermacht dies im Alleingang kann.
Noch ne Frage: Sind mit den "drei Mächten" nur die Westmächte gemeint?
Geändert von Pandulf (20.12.2006 um 10:00 Uhr)
Dann bedeutet dies, daß die Westbindung verewigt ist. Von daher kann Deutschland sich nicht ohne Frankreich an Rußland anbinden.
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