Umfrageergebnis anzeigen: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

Teilnehmer
20. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja

    1 5,00%
  • Nein

    17 85,00%
  • Ja und Nein (also sowohl Wahl als auch Erblichkeit)

    0 0%
  • Weiß nicht

    2 10,00%
Multiple-Choice-Umfrage.
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Thema: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

  1. #31
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zitat Zitat von Salazar Beitrag anzeigen
    Womit er gar nicht so Unrecht hatte.
    Noch viel mehr: Vollkommen Recht hatte er damit! :]
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  2. #32
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zum Thema BRD und DR usw. nochwas:

    Weder der sog. "Parlamentarische Rat" noch die sog. "Nationalversammlung" noch die sog. "Fürsten" 1871 hatten irgendeine Befugnis, irgendwelche sog. "Verfassungen" zu verabschieden.
    Woher sollten sie die auch haben?
    Woher soll ein Mensch auch die Befugnis haben, für ganze Landschaften willkürliche Regelsammlungen geltend zu machen?
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  3. #33
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Zum Thema BRD und DR usw. nochwas:

    Weder der sog. "Parlamentarische Rat" noch die sog. "Nationalversammlung" noch die sog. "Fürsten" 1871 hatten irgendeine Befugnis, irgendwelche sog. "Verfassungen" zu verabschieden.
    Woher sollten sie die auch haben?
    Woher soll ein Mensch auch die Befugnis haben, für ganze Landschaften willkürliche Regelsammlungen geltend zu machen?
    Weil sie jeweils die Macht hatten, dies durchzusetzen. Im letzten Schluss macht jener die Gesetze, der dies kann.

  4. #34
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Zum Thema BRD und DR usw. nochwas:

    Weder der sog. "Parlamentarische Rat" noch die sog. "Nationalversammlung" noch die sog. "Fürsten" 1871 hatten irgendeine Befugnis, irgendwelche sog. "Verfassungen" zu verabschieden.
    Woher sollten sie die auch haben?
    Woher soll ein Mensch auch die Befugnis haben, für ganze Landschaften willkürliche Regelsammlungen geltend zu machen?
    Diese Befugnis ergibt sich aus dem praktischen Leben. Eine Gesellschaft benötigt Grundregeln damit sie einigermassen friedlich existieren kann, schon des Rechtsfriedens wegen.

  5. #35
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Diese Befugnis ergibt sich aus dem praktischen Leben. Eine Gesellschaft benötigt Grundregeln damit sie einigermassen friedlich existieren kann, schon des Rechtsfriedens wegen.
    Womit wir bei Hobbes gelandet waeren, erstmal kein schlachter Ansatz.

  6. #36
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Womit wir bei Hobbes gelandet waeren, erstmal kein schlachter Ansatz.
    Oder bei den Vorsokratikern....

  7. #37
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    [QUOTE=Rheinlaender;1026811]Weil sie jeweils die Macht hatten, dies durchzusetzen.[quote]
    Dies reicht für eine "Befugnis" i.o.S. NICHT aus.

    Im letzten Schluss macht jener die Gesetze, der dies kann.
    Ja.
    "Im letzten Schluss" darf jeder alles.
    Da es aber unsinnig wäre, dies dann noch mit dem Begriffe des "Rechts" zu belegen, müssen wir im vor- oder vorvorletzten Schluss bleiben, bei dem nicht mehr der grössere Knüppel, sondern (m.E.) die bessere Begründbarkeit entscheidet.

    mfg
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  8. #38
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Diese Befugnis ergibt sich aus dem praktischen Leben. Eine Gesellschaft benötigt Grundregeln damit sie einigermassen friedlich existieren kann, schon des Rechtsfriedens wegen.
    Richtig.
    Doch soll über diese Regeln immer (nur) genau der entscheiden, der grad die bessere Waffe hat?
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  9. #39
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    [QUOTE=-jmw-;1030077][QUOTE=Rheinlaender;1026811]Weil sie jeweils die Macht hatten, dies durchzusetzen.
    Dies reicht für eine "Befugnis" i.o.S. NICHT aus.


    Ja.
    "Im letzten Schluss" darf jeder alles.
    Da es aber unsinnig wäre, dies dann noch mit dem Begriffe des "Rechts" zu belegen, müssen wir im vor- oder vorvorletzten Schluss bleiben, bei dem nicht mehr der grössere Knüppel, sondern (m.E.) die bessere Begründbarkeit entscheidet.

    mfg
    Das Problem ist, das sich historisch soetwas wie ein "Staat" etabliert hat mit der Eigenschaft der absoluten Gewalt gegenueber seinen Unterthanen. Wer diese, historisch gewachsene, Institution in seiner Gewalt hat setzt das Recht, da nur dieser Staat in der Lage ist dieses Recht unbedingt durchzusetzen.

    Die Formalisierung dieser Gewalt durch Verfassungen und and andere Regelwerke ist schon ein gewaltiger Fortschrittt. Eine der Eigenschaften des Hitlerregimes war, diese Formalisierung wieder aufzuheben und den Staat - nach dem Willen eines einzeln - unbegrenzt und un ungebunden agieren zu lassen. Das ist aber genau die Eigenschaft einer Despotie.

    Deutschland war also zwischen 1933 und 1945 formal eine Republik, die aber als Despotie regiert wurde und diese Despotie hat sich totalitaer alle Bereiche der Gesellschaft dominiert.
    Geändert von Rheinlaender (23.11.2006 um 07:15 Uhr)

  10. #40
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    Standard AW: Wurde die Nachfolge im NS-Staat per Wahl geregelt ?

    Heinländer, wenn es dir auch schwer fällt, aber das Kennzeichen einer Republik ist unter anderem, dass sie NICHT DESPOTIE und NICHT MONARCHIE ist. Es ist schön, dass du das 3te Reich als Despotie anerkennst, das macht diesen Staat aber in diesem Moment zur Despotie, womit es keine Republik mehr sein kann, weil die NSDAP bei der Umwandlung Deutschlands in eine Despotie, die Grundrechte der Republik aufgehoben hat.

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