Es gibt sehr viele Lücken, auf die einzugehen ich aber effektiv keine Zeit habe. Mit einem Gesamtdeustchen Referendum übers GG könnte mal ja schon mal anfangen, das hat soviel ich weiß nie statt gefunden, insofern ist die geänderte Präambel irgendwie unzutreffend.
Es wäre auch gut wenn im Artikel 4 klargestellt würde, dass bei einer Kollision zwischen der "ungestörten Religionsausübung" und dem GG, das GG absoluten Vorrang hat und die Religionsausübung insoweit einschränkt. Das würde den juristischen Umgang mit manchen Religionsauswüchsen sehr erleichtern.