Steuer auf Job- und Patentverlagerung
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1. Kommt so eine Steuer viel zu spät.
2. Werden solche Gesetze genug Ausnahmeregeln enthalten, so das die Steuer zwar auf dem Papier besteht, aber im Endeffekt nicht gezahlt wird.
3. Wird INsourcing im Gegenzug sicherlich nicht steuerlich bevorteilt.
4. Da es sich schon von der Struktur her um eine einmalige Abgabe handeln wird, dürfte damit Outsourcing nicht verhindert werden.
5. Ist dies der falsche Ansatzpunkt, denn der müsste eher bei einigen Ursachen des Outsourcing greifen.
Die richtigen Massnahmen wären:
a.) Unternehmen müssten, wenn sie Jobs ins Ausland verlagern, sämtliche Subventionen, die sie seit ihrem Bestehen erhalten haben zurückzahlen. Dabei darf es auch keine Rücksicht darauf geben, das eine solche Rückzahlung die Existenz des Unternehmen gefährden könnte.
b.) Das es sich bei den Unternehmen, die Jobverlagerung betreiben, hauptsächlich um Kapitalgesellschaften in der Form von Aktiengesellschaften handelt, bei denen denen der Share-Holder-Value die größte Rolle spielt, müssen hier Maßnahmen greifen. Die Besteurung von Aktiengewinnen abhängig von der Personalpolitik der Unternehmen, Verbot der Dividendenauszahlung bei Personalabbau oder Verlagerung ins Ausland bis hin zur zeitweiligen Aussetzung des Aktienhandels für diese Unternehmen wären Möglichkeiten.
c) Nur das senken der Unternehmenssteuer schafft keine Arbeitsplätze. Wenn keine Aussicht besteht das freiwerdende Geld langfristig gewinnbrinngend zu investieren, das es ja aufgrund der Steuer- und Abgabenlast der Bevölkerung an Kaufkraft fehlt, wird es auch nicht investiert.
Einseitige Steuer- und Abgabensenkungen können keine Arbeitsplätze schaffen.