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Tell05
Der "Präsident" kommt wieder auf freien Fuß
Bundesrichter: Haftdauer für mutmaßlichen Drogenhändler ist verfassungswidrig
Von Jens Anker
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Haftdauer des als "Präsidenten" bekannten mutmaßlichen Drogenhändlers Mahmut Al-Z. als verfassungswidrig bezeichnet. Zusammen mit elf Mitangeklagten steht der Präsident seit März vor dem Berliner Landgericht. Die von der Justiz verschuldete Haftdauer beruhe auf einem Verfahrensfehler, den die Angeklagten nicht zu vertreten haben, erkannten die Bundesrichter jetzt.
Die Verteidiger der Angeklagten begrüßten den Beschluss: "Ich begrüße diese Entscheidung, die der Staatsanwaltschaft und dem Kammergericht in Berlin sehr deutlich vor Augen führt, dass es nicht angeht, meinen Mandanten auf Biegen und Brechen in Haft zu halten", sagte Ferdinand von Schirach, einer der Verfasser der Beschwerde. "Die Freiheit ist auch in unserer komplizierter werdenden Gesellschaft ein so hohes Gut, dass der Staat gut daran tut, die Grenzen, die die Verfassung setzt, nicht zu überschreiten."
Die Verteidiger sehen in der Entscheidung des Verfassungsgerichts eine klare Kritik an der Praxis des Kammergerichts. "Mich beunruhigt, dass wir in dem Kampf um das Recht mittlerweile gezwungen sind, das höchste deutsche Gericht anzurufen, damit das einstmals wirklich bedeutende Berliner Kammergericht die rechtlichen Grenzen achtet", so Schirach.
Das Kammergericht hatte bei der Ablehnung des Haftverschonungsantrages kein Wort über seinen Mandanten, Imad A., verloren. Schirach sieht sich durch das Verfassungsgericht bestätigt. "Der frühe Vogel Staatsanwaltschaft fängt den Wurm, aber die zweite Maus Verteidigung bekommt den Käse", so Schirach sarkastisch.
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MFG