Umfrageergebnis anzeigen: Sollten Gefangene unter gewissen Umständen gefoltert werden dürfen?

Teilnehmer
101. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Nein. Ich bin gegen jede Art von Folter.

    61 60,40%
  • Ja. Bis zu einem gewissen Grad sollte Folter erlaubt sein.

    36 35,64%
  • Weiß nicht / keine Meinung.

    4 3,96%
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Thema: Ja oder nein zur Folter

  1. #151
    Mitglied Benutzerbild von BMW M6
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    Standard AW: Ja oder nein zur Folter

    Zitat Zitat von MorganLeFay Beitrag anzeigen
    Genau. Und die unter Stalin erfolterten Gestaendnisse und Denunziationen waren auch so unheimlich zuverlaessig.:rolleyes:
    Ich will nicht sagen, dass Stalin kein grausame Diktator war, 'Glühende Eisen' gabs beim Stalin nicht, Schlafentzug aber schon (weil sehr effektiv).

  2. #152
    GESPERRT
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    Standard AW: Ja oder nein zur Folter

    Zitat Zitat von Chaos Beitrag anzeigen
    @Don
    Wieso wäre sie in diesen Fällen effektiv? Gerade kurzfristige Folter ist die meiner Meinung nach am wenigsten effektive überhaupt. Je knapper die Zeit, desto leichter für den Gefolterten. Und woher willst du wissen, dass man unter Folter keine kranken Gedanken mehr hat? Warst du schonmal in dieser Situation? Oder denkst du, du könntest dich in einen geistig Gestörten, der gefoltert wird, hineinversetzen? Zumindest um die Frag ezu stellen, müssen sie ja mal kurz mit dem Foltern aufhören. Wider genug Zeit, an was anderes als den Schmerz zu denken. Und auf die Idee, dass einem die Folterer quasi glauben müssen egal, was man sagt, kommt ja wohl jeder von selbst. Zumindest im Augenblick der Verhaftung kommt man kaum umhin, daran zu denken. Man muss doch als Entführer wissen, ob man die Inormation preisgeben will, oder nicht. Wozu sollen einem da Schmerzen eine Entscheidungshilfe sein? Denn die hören auf, wenn man irgendeine Information gibt, muss ja nicht die richtige sein, auch das ist wohl aus sicher heraus klar.

    Nun, langfristige Folter zur Informationsgewinnung ist von anderem Charakter. Der Gefolterte weiß, dass er da wohl nicht mehr rauskommt, weil die Information überprüft werden kann, da kein Zeitdruck besteht. Somit würde er nach einer Falschaussage wohl weiter gefoltert werden. Aber umso mehr fraglich ist, was mit ihm passiert, wenn er denn eine wahrheitsgemäße Aussage macht? Dazu ist zu überlegen, wer foltert denn in dieser Art und Weise zur Inforamtionsgewinnng? Ein richtiger Rechtsstaat sciher nicht. Also muss der Gefolterte wohl befürchten, umgebracht zu werden, wenn er es gesagt hat, weil er dann wertlos ist und höcshtens noch eine Gefahr darstellt. Auch ein ziemliches Dilemma. Jedenfalls ist eine "Entlassung" einfach so ziemlich unwahrscheinlich.
    Dir würde ich mal einen kleinen Trainingskurs als freiwiliges Übungsobjekt empfehlen um Deine gekräuselten Gedanken etwas zu glätten.

  3. #153
    GESPERRT
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    Standard AW: Ja oder nein zur Folter

    Zitat Zitat von BMW M6 Beitrag anzeigen
    Ich will nicht sagen, dass Stalin kein grausame Diktator war, 'Glühende Eisen' gabs beim Stalin nicht, Schlafentzug aber schon (weil sehr effektiv).
    Effektiv fuer was?? Stalin hat Gestaendnisse bekommen, richtig. Aber wieviele davon waren schlicht nur zustandegekommen durch Folter?
    Die Vorwuerfe waren ebenso wie die erfolterten Gestaendnisse unglaublich oft reine Phantasie!

    Der Stailinismus ist das Negativ-Beispiel fuer Folter schlechthin (nagut, Mao war auch nicht so klasse....).

  4. #154
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    Standard AW: Ja oder nein zur Folter

    natürlich nicht.
    die grenzlinie wäre immer dann, wenn es darum geht, rette ich ein menschenleben, indem ich ein anderes zerstöre/quäle usw.
    dennoch: NO.

    Ein bischen Folter kann nie schaden. Punkt. Natürlich keine Streckbank oder Daumenschrauben oder andere schreckliche mittelalterlice Folterinstrumente.
    sexuell oder politisch?:rolleyes:
    der masse habe ich nie gefallen wollen...
    denn was ich weiss, versteht die masse nicht
    und was die masse gut findet, ist mir fremd.
    (EPIKUR)
    numquam volui populo placere:
    nam quae ego scio, non probat populus;
    quae probat populus, ego nescio

  5. #155
    GESPERRT
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    Standard AW: wichtigstes Rechtsstaatliches Prinzip!

    Zitat Zitat von Nissen76 Beitrag anzeigen
    Ich bin prinzipiell gegen Folter, auch wenn sie durch den Richter angeordnet ist. Denn eine Folter ist im Prinzip nichts anderes als eine Strafe für jemanden, der nur verdächtig, aber nicht überführt ist. Und das widerspricht den Regeln des Rechtsstaats. In einem Rechtsstaat gilt die Justiz von vornherein als fehlbar. D. h., sie gesteht ein, Unschuldige verdächtigen und versehentlich verurteilen zu können. Daher müssen Folter und Todesstrafe prinzipiell verboten sein und bleiben! Denn sie sind beide nicht umkehrbar. Ein Folteropfer bleibt traumatisiert, eine Hingerichteter Tod.
    Du stellst das Recht eines Einzelnen auf Unversehrtheit über die Pflicht der Gesellschaft, ihre Mitglieder vor Ermordung zu schützen.
    Leider haben wir heute Denkszenarien, die durchaus real werden können. Die Väter unserer Verfassung kannten Terroristen nochn nicht.
    Würdest du deinen Standpunkt auch dann noch richtig finden, wenn es um die Zerstörung eines AKW ginge, also tausende von Toten und einer verstrahlten Stadt ?
    Es gibt schon heute im Gesetz soetwas wie einen übergeordneten Notstand, der z.B. beim finalen Rettungsschuss zu Tragen kommt. Hier darf gezielt und vorsätzlich ein Mensch getötet werden, auch unwiderruflich. obwohl das Recht auf Leben ein Teil unserer Verfassung ist.
    Wer im Notstandffall gegen Folter ist, muss auch kosequenterweise gegen den finalen Rettungsschuss sein, sonst ist er nicht glaubwürdig.

  6. #156
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    Standard AW: wichtigstes Rechtsstaatliches Prinzip!

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    ...gen Folter ist, muss auch kosequenterweise gegen den finalen Rettungsschuss sein, sonst ist er nicht glaubwürdig.
    Wieso?
    Ich sehe einen Geiselnehmer, der eine Geiseldirekt bedroht und knalle ihn ab. Der finale Rettungsschuß. Keinerlei Problem für mich.
    Ich habe einen möglichen Entführer, der lediglich unter Verdacht steht, keine sonstigen Hinweise. Und den dann Foltern? Eher nicht, denk ich. Und ich habe mit dieser einstellung keinerlei Probleme mit der Glaubwürdigkeit.

  7. #157
    GESPERRT
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    Standard AW: wichtigstes Rechtsstaatliches Prinzip!

    Zitat Zitat von Scotty Beitrag anzeigen
    Wieso?
    Ich sehe einen Geiselnehmer, der eine Geiseldirekt bedroht und knalle ihn ab. Der finale Rettungsschuß. Keinerlei Problem für mich.
    Ich habe einen möglichen Entführer, der lediglich unter Verdacht steht, keine sonstigen Hinweise. Und den dann Foltern? Eher nicht, denk ich. Und ich habe mit dieser einstellung keinerlei Probleme mit der Glaubwürdigkeit.
    Du hast sicher solange damit keine Probleme, wie du nicht unmittelbar davon betroffen bist. Es geht hier nicht um Folter bei blossen Verdachtsgründen. Es geht dabei um Fälle, die eindeutig sind und bei denen erhebliche Interessen der Gesellschaft zur Disposition stehen.
    Mit einem blanken ja oder nein scheint mir dieses Problem nicht lösbar zu sein.

  8. #158
    Stimme der Vernunft
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    Standard AW: Ja oder nein zur Folter

    Das Problem besteht dann aber darin, festzustellen, ob denn jetzt mehr besteht als der bloße Verdacht. Aber wie kann man sich sicher sein, dass der Verhaftete wirklich der Gesuchte Entführer ist bzw. ich stelle die Frage anders, wie wahrscheinlich muss es sein, dass er der Entführer ist, ganz sicher wissen kann man es ja nie, es kann höchstens aufgrund vieler Indizien eine hohe Wahrscheinlichkeit vorliegen. Um es zu wissen, müsste man den Täter ja quasi bei der Tat beobachtet haben oder etwas in der Art.
    Und da wir hier ja von der Unschuldsvermutung ausgehen in unserem Rechtssystem, sind Verdächtige bis zum Abschluss des Verfahrens und des Urteilsspruchs auch bei noch so hoher Wahrshcienlichkeit nicht als Täter zu behandeln, selbst in den Medien heißt es immer "mutmaßlich".
    Jedenfalls kann ich Folter von Verdächtigen noch viel weniger gutheißen.

  9. #159
    re inkarniert Benutzerbild von Brunner
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    Standard AW: Ja oder nein zur Folter

    Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

    Abgeschlossen in New York am 10. Dezember 1984

    Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens, in der Erwägung, daß nach den in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung der Gleichheit und Unveräußerlichkeit der Rechte aller Mitglieder der menschlichen Gesellschaft die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, in der Erkenntnis, daß sich diese Rechte aus der dem Menschen innewohnenden Würde herleiten, in der Erwägung, daß die Charta, insbesondere Artikel 55, die Staaten verpflichtet, die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern, im Hinblick auf Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, die beide vorsehen, daß niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf, im Hinblick auch auf die von der Generalversammlung am 9. Dezember 1975 angenommene Erklärung über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, in dem Wunsch, dem Kampf gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe in der ganzen Welt größere Wirksamkeit zu verleihen, sind wie folgt übereingekommen:
    Teil 1

    Art. 1

    Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck «Folter» jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfaßt nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.

    ###stark gekürzt - keine Vollzitate bitte und Quellenangabe vergessen ###

    26.06.1987
    Algerien 12.09.1989 12.10.1989
    Argentinien 24.09.1986 26. 06. 1987
    Australien 08.08.1989 07.09.1989
    Belarus* 13.03.1987 26.06.1987
    Belize 17.03.1986 B 26.06.1987
    Benin 12.03.1992 B 11.04.1992
    Brasilien 28.09.1989 28.10.1989
    Bulgarien* 16.12.1986 26.06.1987
    Burundi 18.02.1993 B 20.03.1993
    Chile* 30.09.1988 30.10.1988
    China* 04.10.1988 03.11.1988
    Dänemark 27.05.1987 26.06.1987
    Deutschland* 01.10.1990 31.10.1990
    Ekuador* 30.03.1988 29.04.1988
    Estland 21.10.1991 B 20.11.1991
    Finnland 30.08.1989 29. 09. 1989
    Frankreich* 18.02.1986 26.06.1987
    Griechenland* 06.10.1988 05.11.1988
    Großbritannien* 08.12.1988 07.01.1989
    Anguilla, Britsche Jungfern-Inseln, Kaiman-Inseln, Falkland-Inseln, Gibraltar, Montserrat, Pitcairn-, Henderson-, Ducieund Oeno-Inseln, St. Helena und Nebengebiete, Turksund Caicos-Inseln 08.12.1988 07.01.1989
    Guernsey, Jersey, Insel Man, Bermudas, Hongkong 08.12.1992 08.12.1992
    Guatemala 05.01.1990 B 04.02.1990
    Guinea 10.10.1989 09.11.1989
    Guyana 19.05.1988 18.06.1988
    Israel* 03.10.1991 02.11.1991
    Italien 12.01.1989 11.02.1989
    Jemen 05.11.1991 B 05.12.1991
    Jordanien 13.11.1991 B 13.12.1991
    Jugoslawien 10.09.1991 10.10.1991
    Kambodscha 15.10.1992 B 14.11.1992
    Kamerun 19.12.1986 B 26.06.1987
    Kanada 24.06.1987 24.07.1987
    Kapverden 04.06.1992 B 04.07.1992
    Kolumbien 08.12.1987 07.01.1988
    Kroatien 12.10.1992 N 08.10.1991
    Lettland 14.04.1992 B 14.05.1992
    Libyen 16.05.1989 B 15.06.1989
    Lichtenstein 02.11.1990 02.12.1990
    Luxemburg* 29.09.1987 29.10.1987
    Malta 13.09.1990 B 13.10.1990
    Mauritius 09.12.1992 B 08.01.1993
    Mexiko 23.01.1986 26.06.1987
    Nepal 14.05.1991 B 13.06.1991
    Neuseeland* 10.12.1989 09.01.1990
    Niederlande* 21.12.1988 20.01.1989
    Norwegen 09.07.1986 26.06.1987
    Österreich* 29.07.1987 28.08.1987
    Panama* 24.08.1987 23.09.1987
    Paraguay 12.03.1990 11.04.1990
    Peru 07.07.1988 06.08.1988
    Philippinen 18.06.1986 B 26.06.1987
    Polen 26.07.1989 25.08.1989
    Portugal 09.02.1989 11.03.1989
    Rumänien 18.12.1990 B 17.01.1991
    Rußland* 03.03.1987 26.06.1987
    Schweden 08.01.1986 26.06.1987
    Schweiz 02.12.1986 26.06.1987
    Senegal
    21.08.1986
    Vertragsstaaten Ratifikation
    Beitritt (B)
    Nachfolgeerkl. (N) Inkrafttreten
    Afghanistan* 01.04.1987 26.06.1987
    Ägypten 25.06.1986
    B
    Geändert von bernhard44 (29.10.2006 um 23:10 Uhr)
    Wer denkt kann lenken, wer gar nicht denkt, wird gelenkt und gelinkt.

  10. #160
    ....oder 100$ zahlen! Benutzerbild von Geronimo
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    Standard AW: Ja oder nein zur Folter

    Die Forenleitung hat mich gefoltert! Und nun?
    „Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
    Robert A. Heinlein „Starship Troopers“

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