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Thema: Wie weit geht Notwehr?

  1. #1
    Ohneglied Benutzerbild von harlekina
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    Standard Wie weit geht Notwehr?

    Neulich gab es einen interessanten Strang zum Thema "Notwehr", in dem sich die Geister schieden.
    Die einen meinten, Verteidigung des Eigentums wäre auf jeden Fall erlaubt (Anlaß des Threads war der Polizist, der einem Autoaufbrecher mit Waffengewalt verjagte), andere meinten, lieber rennen, so schnell es geht.

    Ich bin zufälligerweise auf Ede Zimmermann's Seite auf einen dazu passenden Artikel gestoßen, auf den ich in diesem Rahmen und zur Fortsetzung der Diskussion hinweisen möchte:

    Grenzen der Notwehr

    Brenzlige Verteidigungsfälle

    Grundsätzliches zum Thema "Notwehr"

    Effektive Verteidigung - nützliche Tipps

    Literaturempfehlung



    [Links nur für registrierte Nutzer]

    In Memoriam
    Henning 1960 - 2010

  2. #2
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Wie weit geht Notwehr?

    M.E. darf die Verletzung oder der Versuch der Verletzung von Leben, Gesundheit, Hab und Gut einer Person von jeder anderen Person mit allen nötigen und angemessenen Mitteln verhindert werden, solange dabei unbeteiligte Dritte nicht wiederrum in Leben, Gesundheit, Hab und Gut geschädigt werden.

    Was die Gesetze der BRD dazu sagen, was ich allerdings nicht.

    mfg
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  3. #3
    Pessimist ohne Gleichen Benutzerbild von hpinc
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    228

    Standard AW: Wie weit geht Notwehr?

    Wenn du in der Disco von nem Ausländer angemacht wirst und dieser dich dann umrbringt war das Notwehr.

    Wenn du in der Disco von nem Ausländer angemacht wirst und du ihn eins in die Fresse haust ist es Körperverletzung.

    So einfach ist das!
    mfg,
    hpinc

  4. #4
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Wie weit geht Notwehr?

    Zitat Zitat von hpinc Beitrag anzeigen
    Wenn du in der Disco von nem Ausländer angemacht wirst und dieser dich dann umrbringt war das Notwehr.

    Wenn du in der Disco von nem Ausländer angemacht wirst und du ihn eins in die Fresse haust ist es Körperverletzung.

    So einfach ist das!
    Der Ausländer wird allerdings nicht zur Rechenschaft gezogen, weil er zu Recht gegen ein, als kriminell verschrieenes Volk, vorgegangen ist.
    Dies entschuldigt immer den Ausländer, verdammt, ich meinte natürlich den Kulturbereicherer.
    Allerdings bin ich immer noch auf der Suche nach deren Kultur, habe sie aber noch nicht gefunden, deren Kultur.
    Die haben ihre Kultur wirklich gut versteckt.
    Die ist wahrscheinlich so geheim, daß sie ihre eigene Kultur noch nicht gefunden haben.

    Am Besten, wir schicken sie nachhause und helfen ihnen dann beim Kultursuchen!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Wie weit geht Notwehr?

    Es geht fast unendlich weit......


    Artikel 20 GG

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Wenn die "demokrat. Ordnung" gefährdet ist, darf jeder Deutsche auch zu den Waffen greifen.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
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    Standard AW: Wie weit geht Notwehr?

    Tolle Seite, diese e110.

    Selten so etwas bescheuertes gesehen.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
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    Standard AW: Wie weit geht Notwehr?

    Die Notwehr ist in § 32 StGB geregelt:

    § 32 Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    Entsprechende Erklärungen und Kommentare gibt es im Netz.

    Bitte nutzt nur seriöse Quellen!

  8. #8
    ....oder 100$ zahlen! Benutzerbild von Geronimo
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    Standard AW: Wie weit geht Notwehr?

    Zitat Zitat von Mauser98K Beitrag anzeigen
    Tolle Seite, diese e110.

    Selten so etwas bescheuertes gesehen.
    Warum? Was stört dich?

    Gruss
    Gero
    „Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
    Robert A. Heinlein „Starship Troopers“

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
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    Standard AW: Wie weit geht Notwehr?

    Zitat Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
    Warum? Was stört dich?

    Gruss
    Gero
    Die dargestellten, reißerischen Szenarien sind so unrealistisch wie ein Lara-Croft-Spiel.

  10. #10
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Wie weit geht Notwehr?

    ...also ich habe eine handliche scharf geschliffene Axt unterm Bett, die Axt im Haus erspart den Krankenwagen.
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

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