Privatfirmen betreiben Haftanstalt
Justizbeamte oft krank und zu teuer: Land Berlin will Effizienz steigern
Von Gilbert Schomaker
Die neue Berliner Justizvollzugsanstalt (JVA) Heidering im brandenburgischen Großbeeren soll zu einem großen Teil von privaten Unternehmen betrieben werden. So sollen unter anderem die Versorgung der Gefangenen mit Wäsche und Bekleidung, das Gebäudemanagement, die ärztliche Behandlung, aber auch sensible Bereiche wie die Kontrolle von Besuchern durch Privatfirmen erfolgen.
Der Senat verspricht sich dadurch "erhebliche Effizienzgewinne". Das geht aus einem Schreiben von Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) an das Abgeordnetenhaus hervor.
Der Hintergrund: Weil Berlins Gefängnisse ständig überfüllt sind, hat der Senat den Neubau einer JVA für 650 Männer im brandenburgischen Großbeeren beschlossen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 79,42 Millionen Euro. Bis 2009 soll das Gefängnis fertig sein. Ende vergangenen Jahres wurde dann ein Wirtschaftlichkeitsgutachten über den Bau und den Betrieb der Justizvollzugsanstalt angefertigt.
"Das Gutachten zeigt deutlich auf, dass sich durch einen teilprivaten Betrieb der Justizvollzugsanstalt Heidering erhebliche Effizienzgewinne ergäben", teilte die Justizsenatorin den Abgeordneten in ihrem Schreiben mit. Das hänge vor allem mit geringeren Personalkosten "bei gleichem Qualitätsstandard" zusammen, wie Schubert betonte. Die Landesbeschäftigten sind offenbar zu oft krank und bekommen zu viel Geld.
So argumentiert die Justizsenatorin: "Die höheren Jahresanwesenheitszeiten ergeben sich im Wesentlichen durch außerhalb des öffentlichen Dienstes deutlich geringere Krankenstände, bessere Möglichkeiten zur leistungsorientierten Bezahlung und geringere Abwesenheitszeiten." Die Arbeitsschichten könnten so flexibler an die Anforderungen der Justizvollzugsanstalt angepasst werden. "Etwa durch die Einführung von deutlich kürzeren oder längeren Schichten am Wochenende und zur Nachtzeit."
Neben dem Management der Gebäude sollen Private auch direkten Kontakt mit den Gefangenen haben dürfen. Zum Beispiel bei der Schuldner- und Drogenberatung, der Organisation und Durchführung von Freizeitmaßnahmen wie Sport, Werk- und Bastelgruppen sowie Bücherausleihe. "Kernaufgaben der Sicherheit und der Behandlung von Gefangenen bleiben aber in hoheitlicher Hand", betonte eine Sprecherin der Justizverwaltung. [...]
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Über Sinn und/oder Unsinn dieses Vorhabens, lässt sich bestimmt trefflich streiten.
MFG