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Thema: Schweiz macht es vor

  1. #1
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    Standard Schweiz macht es vor

    Heute war in den Textnachrichten und dem Radio zu lesen/hören das die Schweiz das wohl härteste Asylgesetz in Europa haben.

    Ohne Papiere kommt KEINER rein
    Ein abgelehnter Asylbwerber bekommt KEINE Sozialhilfe mehr

    so sollte es auch bei uns ablaufen.

  2. #2
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Schweiz macht es vor

    ...auf jeden Fall. Auch in F und Spanien weht inzwischen ein anderer Wind.


    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  3. #3
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    Standard AW: Schweiz macht es vor

    Meine Absichten in die Schweiz überzusiedeln, werden zunehmend konkreter...

  4. #4
    in memoriam Benutzerbild von Hofer
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    Standard AW: Schweiz macht es vor

    Zitat Zitat von TNT
    Heute war in den Textnachrichten und dem Radio zu lesen/hören das die Schweiz das wohl härteste Asylgesetz in Europa haben.

    Ohne Papiere kommt KEINER rein
    Ein abgelehnter Asylbwerber bekommt KEINE Sozialhilfe mehr

    so sollte es auch bei uns ablaufen.


    Schweizer für Verschärfung des Asylgesetzes


    Die Schweiz bekommt eine der schärfsten Asylregelungen in Europa. Bei einer Volksabstimmung sprachen sich über zwei Drittel der befragten Bürger für eine deutliche Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechts aus. Das veränderte Asylgesetz sieht unter anderen vor, dass Asylsuchende, die sich vor der Einreichung des Gesuches in einem „sicheren“ Drittstaat aufgehalten haben, also etwa in der EU, zurückgewiesen werden. Asylsuchende müssen innerhalb von 48 Stunden Dokumente wie Pass- oder Personalausweis vorlegen, sonst wird ihr Gesuch nicht angenommen. Wer abgewiesenen Asylbewerbern hilft, kann belangt werden.


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    die Schweiz ist aufgewacht , unsere Vorturner schlafen weiter

    "Wer abgewiesenen Asylbewerbern hilft, kann belangt werden.2

    Da würden aber einige Gutmenschen alt aussehen
    http://deutschfeindlichesprueche.wordpress.com/
    http://deutschelobby.wordpress.com/
    Die indianischen Völker konnten die Zuwanderer nicht stoppen. Jetzt leben sie in Reservaten. ..... Ignore: Bodenplatte- Doppelagent-Cinnamon kotzfisch,

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Schweiz macht es vor

    Zitat Zitat von Hofer

    "Wer abgewiesenen Asylbewerbern hilft, kann belangt werden.2

    Da würden aber einige Gutmenschen alt aussehen
    Du meinst, die Christen, Pfarrer, Bischöfe,
    die Kirchenasyl gewähren, bekämen bei uns Schwierigkeiten ?

  6. #6
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Schweiz macht es vor

    Zitat Zitat von Hofer
    Schweizer für Verschärfung des Asylgesetzes


    Die Schweiz bekommt eine der schärfsten Asylregelungen in Europa. Bei einer Volksabstimmung sprachen sich über zwei Drittel der befragten Bürger für eine deutliche Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechts aus. Das veränderte Asylgesetz sieht unter anderen vor, dass Asylsuchende, die sich vor der Einreichung des Gesuches in einem „sicheren“ Drittstaat aufgehalten haben, also etwa in der EU, zurückgewiesen werden. Asylsuchende müssen innerhalb von 48 Stunden Dokumente wie Pass- oder Personalausweis vorlegen, sonst wird ihr Gesuch nicht angenommen. Wer abgewiesenen Asylbewerbern hilft, kann belangt werden.


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    die Schweiz ist aufgewacht , unsere Vorturner schlafen weiter

    "Wer abgewiesenen Asylbewerbern hilft, kann belangt werden.2

    Da würden aber einige Gutmenschen alt aussehen


    ...das ist vollkommen richtig, vor allem die Pastoren die hier mit Kirchenasyl oder anderen Agit Prop Methoden eine Abschiebung vereiteln gehören belangt und bestraft, in D ist dies schon per Gesetzt verboten wird aber ausgehebelt.
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Edmund
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    Standard AW: Schweiz macht es vor

    Zitat Zitat von Don
    Meine Absichten in die Schweiz überzusiedeln, werden zunehmend konkreter...
    Deine Beweggründe kann ich nicht ganz verstehen.
    Die Schweiz hat heute in Europa mit 21,8 Prozent einen der höchsten Ausländeranteile überhaupt.
    Ohne eine Ausländerrückführung wird dieses neue Gesetz daran auch nichts ändern.

  8. #8
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Schweiz macht es vor

    Zitat Zitat von Don
    Meine Absichten in die Schweiz überzusiedeln, werden zunehmend konkreter...
    Richtig, und wenn man noch dazu einen neuen Maschinenbau- und Elektronik-Betrieb gründen will, renne ich dort wohl offene Türen ein.

    In Deutschland ist man als Unternehmer ja der letzte Arsch!
    Pardon, Selbstzensur: Hintern!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  9. #9
    in memoriam Benutzerbild von Hofer
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    Standard AW: Schweiz macht es vor

    Zitat Zitat von Walter Hofer
    Du meinst, die Christen, Pfarrer, Bischöfe,
    die Kirchenasyl gewähren, bekämen bei uns Schwierigkeiten ?
    KIRCHENASYL gibt es nicht . KIRCHENASYL ist Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und strafbar

    "Beihilfe zum illegalen Aufenthalt"

    Bei Kenntnis von einem illegalen Aufenthalt nach dem Aufenthaltsgesetz besteht die Verpflichtung, die Ausländerbehörde zu unterrichten.

    Nach § 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG i.V.m. § 27 StGB ist Beihilfe zum illegalen Aufenthalt unter Strafe gestellt, wobei Beihilfe jedes Verhalten sein kann, das dem Ausländer objektiv seinen illegalen Aufenthalt ermöglicht oder erleichtert und diesen in seinem Entschluss zum illegalen Aufenthalt bestärkt
    Mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt muß gerechnet werden
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  10. #10
    Gegen Ausbeuterei Benutzerbild von Frei-denker
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    Standard AW: Schweiz macht es vor

    BTW: Ich glaub, so einen Thread gibt es schon.

    Abgesehen davon kann ich nur sagen: Glückliche Schweizer!
    Die können ihr Land wenigstens gestalten und Asylbetrüger rauskicken.
    Sollte ich im Lotto gewinnen, werde ich auch in die Schweiz auswandern!
    US-Hegemonie, Zionismus und international operierende Konzerne

    - der Faschismus unserer Zeit.

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