Original von Counter Strike
nun ja... zigeuner-wie ich dieses wort liebe!!!- können nach deutschem recht nicht abgeschoben werden, da es sich sowohl 1.) um staatenlose handelt als auch 2.)
um verfolge des dritten reiches.
heutzutage werden diese zigeuner-gg- zwar aus dem selben grund von der polizei verfolgt, wie einst, nur hat es heute keine folgen mehr, wenn man als angehöriger des fahrenden volkes besitzstandsunterschiede in eigeninitiative auszugleichen sucht...
in diesem sinne... Counter Strike