Lesbische Frau darf nicht in den Iran abgeschoben werden
Stuttgart (ddp). Eine lesbische Iranerin darf wegen drohender Verfolgung nicht in ihre Heimat abgeschoben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem heute veröffentlichten Urteil. Die Richter legten dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Fall der 27-jährigen Klägerin ein Abschiebeverbot auf. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Klägerin, die sich als Mann fühlt und auch so kleidet, war den Angaben zufolge im September 2003 nach Deutschland eingereist. Sie gab an, nicht mehr im Iran leben zu können, weil sie dort von der Gesellschaft ausgeschlossen und nicht akzeptiert sei. In ihrer Heimat sei sie verhöhnt, beschimpft und zum Tragen eines Tschador (Tuch, das um Kopf und Körper gewunden wird) gezwungen worden. Die Frau brachte weiter vor, ihre Homosexualität ausleben zu wollen, ohne Verfolgung bis hin zur Todesstrafe befürchten zu müssen.
Nach Auffassung des Gerichts kann eine Verfolgung auch dann vorliegen, wenn die Bedrohung des Lebens oder der Freiheit an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe anknüpft, deren gemeinsames Merkmal die sexuelle Ausrichtung sei. Die Klägerin gehöre zu einer Gruppe, die im Iran als «andersartig» betrachtet werde. Homosexuelle Beziehungen unter Frauen seien dort ein «absoluter Tabubruch», schlimmer noch als unter Männern. Es sei mit einer äußerst brutalen Züchtigung mit bis zu 74 Peitschenhieben zu rechnen.
Quelle
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Man sollte der Frau/Mann den Einschleicher-Award verleihen.
Solche Ideen hat nicht jede(r) ?
Warum hat sich nicht C. Roth als Ersatz für die Züchtigung angeboten ?