Sehr schön, daß diese Dinge jetzt viel mehr thematisiert werden und nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden.20.07.2006 - [...] So leisten ausländische Gerichte Hilfestellung, um Kindern und Jugendlichen einen Zuzug nach Deutschland zu ermöglichen. Die Leiterin der Ausländerbehörde München, Claudia Vollmer, berichtete in der Anhörung, "daß in sehr vielen Fällen das Sorgerecht von ausländischen Gerichten offensichtlich allein deswegen auf den in Deutschland lebenden Elternteil umgeschrieben wird, um dem Kind einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen." Dadurch kämen häufig "Kinder nach Abschluß ihrer Schulausbildung kurz vor Vollendung des 16. Lebensjahres ohne jegliche Sprachkenntnisse nach Deutschland". Die Expertin wies auch auf das Problem von Scheinehen hin, die Ausländer mit Deutschen eingehen, um sich "oft schon wenige Tage oder Wochen" nach Erreichen des eigenen Aufenthaltsrechts wieder scheiden zu lassen. Danach werde häufig die in der Heimat zurückgelassene Familie nach Deutschland nachgeholt. Zu diesem Zwecke werde "nicht selten" der im Heimatland verbliebene "früher geschiedene Ehepartner erneut geheiratet, der dann zusammen mit gemeinsamen Kindern im Familiennachzug einreist".
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