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Thema: Schweiz - Einbürgerung wegen mangelnden Integrationswillens abgelehnt

  1. #1
    Sui
    Gast

    Standard Schweiz - Einbürgerung wegen mangelnden Integrationswillens abgelehnt

    Okay, auf ein Neues.

    Hier ist der Link und das Urteil:

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    Einbürgerung wegen mangelnden Integrationswillens abgelehnt

    Ein Urteil in die richtige Richtung: Der Baselbieter Landrat hatte einer islamischen Religionslehrerin wegen mangelndem Integrationswillen das Kantonsbürgerrecht verweigert. Das Bundesgericht stellte in einem am Freitag veröffentlichten Entscheid die Richtigkeit dieser Entscheidung fest.

    Eine 1983 in Basel geborene Türkin hatte sich nach dem Besuch der Primarschule im Baselbiet in Istanbul zur Religionslehrerin ausbilden lassen. Sie wohnt inzwischen wieder im Baselbiet und übt eine freiwillige Tätigkeit als Religionslehrerin der Moschee in Basel sowie Gelegenheitsarbeiten aus. Die Wohngemeinde stimmte dem Einbürgerungsgesuch der Frau, ihrer Eltern und ihres Bruders zu. Der Landrat hegte dagegen Zweifel an der Integration und wies die Erteilung des Kantonsbürgerrechts auf Antrag der Petitionskommission knapp ab. Diese hatte in einem schriftlichen Bericht und Antrag auf Abweisung des Einbürgerungsgesuchs argumentiert, die Frau habe sich in den vergangenen zwei Jahren nicht mehr um Arbeit und um bessere Deutsch-Sprachkenntnisse bemüht hat. In der mündlichen Berichterstattung im Landrat wurde als weiteres Indiz für die fehlende Integration erwähnt, dass die Frau jeglichen Kontakt mit der Schweizer Bevölkerung meide und sich ganz überwiegend im Kreise ihrer Familie und mit muslimischen Landsfrauen aufhalte. Vor Bundesgericht machte die Frau vergeblich eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes sowie der Religionsfreiheit geltend. Der ihr vorgehaltene Mangel an Integration, an Integrationswille und Anpassung stehe nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Religion, mit dem tatsächlichen Beachten und Leben des Islam und mit den aus dem Koran abgeleiteten Verhaltens- und Bekleidungsweisen, hält das Bundesgericht fest. Er sei vielmehr Ausdruck der Auffassung, dass Personen nicht eingebürgert werden sollen, die sich von der schweizerischen Bevölkerung fern halten und bewusst und freiwillig nicht in näheren Kontakt mit den Leuten des aufnehmenden Landes treten wollen. "All diese Vorbringen sind, für sich genommen, neutral gehalten und lassen keine auf Religion, Rasse oder Herkunft beruhende Diskriminierung erkennen", heisst es im Urteil.


    PS. Lieber Moderator, falls ich jetzt wieder etwas vergessen habe, bitte nicht einfach löschen, sondern mir ganz einfach per PN sagen, was zu ergänzen ist.

    Danke

    Sui

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Schweiz - Einbürgerung wegen mangelnden Integrationswillens abgelehnt

    Unsere PolitVerbrecher werden von niemanden lernen.

  3. #3
    in memoriam Benutzerbild von meckerle
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    Standard AW: Schweiz - Einbürgerung wegen mangelnden Integrationswillens abgelehnt

    Zitat: aus dem Bericht von Sui
    Vor Bundesgericht machte die Frau vergeblich eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes sowie der Religionsfreiheit geltend.
    **************
    Bravo Schweiz !
    Bei uns würden die Empörungsbeauftragten dagegen Sturm laufen. In jedem Land haben Nationale Interessen Vorrang, bei uns werden sie hinten angestellt. Es ist zum Kotzen.

    Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Allemanne
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    Standard AW: Schweiz - Einbürgerung wegen mangelnden Integrationswillens abgelehnt

    Und die schlechte Nachricht?

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  5. #5
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Schweiz - Einbürgerung wegen mangelnden Integrationswillens abgelehnt

    Zitat Zitat von Sui
    Okay, auf ein Neues.

    Hier ist der Link und das Urteil:

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    Einbürgerung wegen mangelnden Integrationswillens abgelehnt

    Ein Urteil in die richtige Richtung: Der Baselbieter Landrat hatte einer islamischen Religionslehrerin wegen mangelndem Integrationswillen das Kantonsbürgerrecht verweigert. Das Bundesgericht stellte in einem am Freitag veröffentlichten Entscheid die Richtigkeit dieser Entscheidung fest.

    Eine 1983 in Basel geborene Türkin hatte sich nach dem Besuch der Primarschule im Baselbiet in Istanbul zur Religionslehrerin ausbilden lassen. Sie wohnt inzwischen wieder im Baselbiet und übt eine freiwillige Tätigkeit als Religionslehrerin der Moschee in Basel sowie Gelegenheitsarbeiten aus. Die Wohngemeinde stimmte dem Einbürgerungsgesuch der Frau, ihrer Eltern und ihres Bruders zu. Der Landrat hegte dagegen Zweifel an der Integration und wies die Erteilung des Kantonsbürgerrechts auf Antrag der Petitionskommission knapp ab. Diese hatte in einem schriftlichen Bericht und Antrag auf Abweisung des Einbürgerungsgesuchs argumentiert, die Frau habe sich in den vergangenen zwei Jahren nicht mehr um Arbeit und um bessere Deutsch-Sprachkenntnisse bemüht hat. In der mündlichen Berichterstattung im Landrat wurde als weiteres Indiz für die fehlende Integration erwähnt, dass die Frau jeglichen Kontakt mit der Schweizer Bevölkerung meide und sich ganz überwiegend im Kreise ihrer Familie und mit muslimischen Landsfrauen aufhalte. Vor Bundesgericht machte die Frau vergeblich eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes sowie der Religionsfreiheit geltend. Der ihr vorgehaltene Mangel an Integration, an Integrationswille und Anpassung stehe nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Religion, mit dem tatsächlichen Beachten und Leben des Islam und mit den aus dem Koran abgeleiteten Verhaltens- und Bekleidungsweisen, hält das Bundesgericht fest. Er sei vielmehr Ausdruck der Auffassung, dass Personen nicht eingebürgert werden sollen, die sich von der schweizerischen Bevölkerung fern halten und bewusst und freiwillig nicht in näheren Kontakt mit den Leuten des aufnehmenden Landes treten wollen. "All diese Vorbringen sind, für sich genommen, neutral gehalten und lassen keine auf Religion, Rasse oder Herkunft beruhende Diskriminierung erkennen", heisst es im Urteil.


    PS. Lieber Moderator, falls ich jetzt wieder etwas vergessen habe, bitte nicht einfach löschen, sondern mir ganz einfach per PN sagen, was zu ergänzen ist.

    Danke

    Sui


    die Schweiz macht erste Schritte, die bei weitem nicht ausreichen Europa zu schuetzen.
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  6. #6
    Sui
    Gast

    Standard AW: Schweiz - Einbürgerung wegen mangelnden Integrationswillens abgelehnt

    Zitat Zitat von Allemanne
    Und die schlechte Nachricht?

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    Zumindestens haben sie die Möglichkeit eines Referendums dagegen.

  7. #7
    Sui
    Gast

    Standard AW: Schweiz - Einbürgerung wegen mangelnden Integrationswillens abgelehnt

    Zitat Zitat von Viewer
    die Schweiz macht erste Schritte, die bei weitem nicht ausreichen Europa zu schuetzen.
    Deutschland und Frankreich sind mE auch schon verloren. Insbesondere Deutschland. Jeder Tag geht verloren, bei diesen lahmen Politikern.

    Sui

  8. #8
    Mitglied
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    Beiträge
    7.819

    Standard AW: Schweiz - Einbürgerung wegen mangelnden Integrationswillens abgelehnt

    Zitat Zitat von Sui
    Deutschland und Frankreich sind mE auch schon verloren. Insbesondere Deutschland. Jeder Tag geht verloren, bei diesen lahmen Politikern.

    Sui
    Verloren sind meines Erachtens viele europäische Staaten - dazu gehören insbesondere D, F, GB, B, NL und in Zukunft auch ES wenn sie die illegale Einwanderung nicht in den Griff bekommen. In Österreich soll das Muselwachstum auch sehr schlimme Züge angenommen haben.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Allemanne
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    Standard AW: Schweiz - Einbürgerung wegen mangelnden Integrationswillens abgelehnt

    Ach kommt, bitte, wir werden genauso, wenn nicht gar stärker überfremdet als Deutschland. Ihr mit euren ~17% Ausländern (Passinhaber miteinbegriffen) kommen nicht im entferntesten an unsere 21%, wohl gemerkt, ohne Passschweizer miteinbezogen, ran.

    Unsere Bruttozuwanderung beträgt 120k pro Jahr - ich weiss nun zwar nicht, wie hoch sie in Deutschland ist, aber für ein Land von unserer Grösse ist das enorm viel!

    Der einzige signifikante Unterschied zwischen der überfremdung in D und CH ist, das hier eher die Hugoslawen und Albaner die prügelnde, bildungsferne Unterschicht stellen (tut mir Leid liebe Gutmenschen, es ist nunmal so).

  10. #10
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    Standard AW: Schweiz - Einbürgerung wegen mangelnden Integrationswillens abgelehnt

    Mist, und ich wollte doch in die Schweiz auswandern.

    *Schweiz von Liste streicht*

    So.. Dänemark... mal gucken...

    Norwegen... Norweger hier im Forum???? Hallo? :rolleyes: :2faces:

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