Umfrageergebnis anzeigen: Deutschlands Ausrtitt aus der EU

Teilnehmer
77. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja

    47 61,04%
  • Nein

    30 38,96%
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Multiple-Choice-Umfrage.
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Thema: Sollte Deutschland aus der EU austreten?

  1. #101
    Wüstensohn Benutzerbild von Manfred_g
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    Standard AW: Sollte Deutschland aus der EU austreten?

    Ich bin gegen eine Austritt aus der EU. Ohne EU wäre Deutschland bedeutend schlechter dran als mit. Allerdings könnte es -das ist meine Meinung- noch viel besser gehen, würde die EU grundlegend reformiert.
    Man mag darüber streiten, wa genau die Ziele einer EU sein mögen, aber Schwachsinn ist es mE ihr praktisch überhaupt keinen Sinn zu geben, denn damit beraubt man sie ihrer Perspektive. Sowas kommt bei den Leuten nicht an.
    Letztlich verkauft sich die EU sehr schlecht meine ich.
    Die innenpolitischen Probleme die Deutschland hat, sind im wesentlich hausgemacht (deutschlandintern). Es geht uns aber immer noch recht gut, das ist u.a. ein wesentlicher Verdienst der EU
    "Free your mind - and your ass will follow"
    (George Clinton, 1970)

  2. #102
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    Standard AW: Sollte Deutschland aus der EU austreten?

    Zitat Zitat von redanarchist
    n'abend

    zum glück.



    letzteres stimmt, ersteres schon lange nicht mehr.
    mit ottocop befreundet zu sein, ist auch ncht gerade zum prahlen geeignet...

    Moin.

    Wann ist denn bitteschön ein "BRD"-Beitritt ratifiziert worden ?

    MfG K

  3. #103
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    Standard AW: Sollte Deutschland aus der EU austreten?

    Zitat Zitat von KrascherHistory
    Moin.

    Wann ist denn bitteschön ein "BRD"-Beitritt ratifiziert worden ?

    MfG K
    die eu ging aus den römischen verträgen (ewg, auratom) von 1957 hervor, zu deren sechs unterzeichner-staaten neben fra, benelux, ital auch die brd als souveräner staat zählte. damit war sie von anfang an dabei als ein motor der integration.

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  4. #104
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    Standard AW: Sollte Deutschland aus der EU austreten?

    Zitat Zitat von redanarchist
    die eu ging aus den römischen verträgen (ewg, auratom) von 1957 hervor, zu deren sechs unterzeichner-staaten neben fra, benelux, ital auch die brd als souveräner staat zählte. damit war sie von anfang an dabei als ein motor der integration.

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    Moin.

    Hört sich gut an.

    Warum wird dann in Art. 7 der 2+4-Verträge die innere und äußere Souveränität Deutschlands erklärt ? Wenn sie 1957 souverän wären, wäre der Art. 7 überflüssig, oder ?

    Eine Souveränität kann ich aufgrund div. Fakten bisher nicht nachvollziehen. Sie müßte ja nach 1945 gesondert, völkerrechtlich bescheinigt sein. Die "BRD" war bis mind. 1990 nichts anderes als die Organisierte Modalität einer Fremdherrschaft auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937, was nicht zuletzt durch die BVerfG-Urteile von 1973 bestätigt wurde, wo dem Deutschen Reich nach wie vor Rechtsfähigkeit bestätigt wurde.

    Wo bitte kann ich nachlesen, das VOR 1957 ein solcher völkerrechtsverbindlicher Akt stattgefunden hat ?

    Pers. Anmerkung: die "BRD" war Motor im Sinne von Beitragszahler. Seit 1973 3.größter Beitragszahler der UNO und mit Abstand gr. Zahler der EU. Eine entsprechende BSP-Grundlage fehlt hierfür aber gänzlich.

    Danke im voraus.

    MfG K

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