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Thema: Lest' einmal das GG!

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    in memoriam Benutzerbild von WALDSCHRAT
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    Standard Lest' einmal das GG!

    Bei einer Recherche in einer anderen Sache bin ich auf folgendes gestoßen:


    Art.146 GG
    (Grundgesetz - Geltungsdauer)

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Da ich als Deutscher Mitglied des Deutschen Volkes bin, muß ich konstatieren, daß ich -zumindest ich- nicht gefragt worden bin, ob unser GG inzwischen Verfassung geworden ist!!!

    Zum Streite des Wortes!!!



    Gruß

    Henning
    ---

    Edit: Bevor es hier Streit um Urheberrechte gibt: Die Hervorhebungen in dem zitierten Artikel stammen von mir.


    R E N E G A T
    *
    "Was wir hier in diesem Land brauchen, sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher."
    Franz-Josef Strauß


  2. #2
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Hallo Henning,

    das Grundgesetz konnte auch keine Verfassung werden. Was schon ist, kann nicht mehr werden. Denn das Grundgesetz ist seit 1949 Verfassung. 1990 haben sich die Verhandlungspartner der beiden deutschen Staaten sowie deren Parlamente, darauf geeinigt, dass das Grundgesetz auch künftig die Verfassung des vereinten Deutschlands sein soll.
    Art. 146 GG sagt eigentlich nur eine Binsenwahrheit aus: Wenn in Deutschland eine neue demokratisch legitimierte Verfassung beschlossen wird, dann verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit. Sonst nicht. Es ist also nicht möglich, dass eine Regierung das Grundgesetz mit einem Federstrich beseitigt.
    Der Ausdruck "vom deutschen Volk in freier Entscheidung" bedeutet nicht, dass eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss. Die Entscheidung kann auch durch vom Volk gewählte Vertreter erfolgen.
    Die Weimarer Verfassung beginnt mit diesen Worten:
    Präambel
    Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuen und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben.
    Das Deutsche Volk? Es hat nie eine Volksabstimmung über die Reichsverfassung gegeben. Das Grundgesetz ist genauso legitimiert, wie die Weimarer Verfassung von 1919.

  3. #3
    Fryheit für Lindenwirth! Benutzerbild von Odin
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von Apifera

    Das Deutsche Volk? Es hat nie eine Volksabstimmung über die Reichsverfassung gegeben. Das Grundgesetz ist genauso legitimiert, wie die Weimarer Verfassung von 1919.
    Richtig, nichtig.
    Laßt Lindenwirth fry!
    Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!

  4. #4
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von Apifera
    Der Ausdruck "vom deutschen Volk in freier Entscheidung" bedeutet nicht, dass eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss. Die Entscheidung kann auch durch vom Volk gewählte Vertreter erfolgen.
    Genau das würde nach meiner Ansicht dem Wortlaut des Artikels als auch den Eigenschaften einer Demokratie widersprechen. Das deutsche Volk ist nicht mehr so unmündig und unreif, für wie es gehalten wurde und sich selbst hielt. Es wird Zeit, Deutschland zu demokratisieren und den pseudodemokratischen Parteien und Lobbys die Macht zu entreißen, und dieser Artikel liefert dazu die Handhabe!
    Mehr Demokratie Aber jeder erbärmliche Tropf, der nichts in der Welt hat, darauf er stolz sein könnte, ergreift das letzte Mittel, auf die Nation, der er gerade angehört, stolz zu sein. Hieran erholt er sich und ist nun dankbarlich bereit, alle Fehler und Torheiten, die ihr eigen sind, mit Händen und Füßen zu verteidigen ... (Schopenhauer)

  5. #5
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von Apifera
    Hallo Henning,

    das Grundgesetz konnte auch keine Verfassung werden. Was schon ist, kann nicht mehr werden. Denn das Grundgesetz ist seit 1949 Verfassung. 1990 haben sich die Verhandlungspartner der beiden deutschen Staaten sowie deren Parlamente, darauf geeinigt, dass das Grundgesetz auch künftig die Verfassung des vereinten Deutschlands sein soll.
    Art. 146 GG sagt eigentlich nur eine Binsenwahrheit aus: Wenn in Deutschland eine neue demokratisch legitimierte Verfassung beschlossen wird, dann verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit. Sonst nicht. Es ist also nicht möglich, dass eine Regierung das Grundgesetz mit einem Federstrich beseitigt.
    Der Ausdruck "vom deutschen Volk in freier Entscheidung" bedeutet nicht, dass eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss. Die Entscheidung kann auch durch vom Volk gewählte Vertreter erfolgen.
    Die Weimarer Verfassung beginnt mit diesen Worten:

    Das Deutsche Volk? Es hat nie eine Volksabstimmung über die Reichsverfassung gegeben. Das Grundgesetz ist genauso legitimiert, wie die Weimarer Verfassung von 1919.
    Moin.
    Grundsätzlich: in unseren "Rechtsnormen" stehen keine Binsenwarheiten, sondern es sind dort deine Grundrechte verbrieft. Und während du vielleicht bei der WM mitgefiebert hast, haben Merkel & Co rd. 40 deine Grundrechte "reformiert". Jetzt sollten eigentlich deine Alarmglocken klingeln.

    Wenn Ansammlung von Rechtsnormen eine Verfassung ist, dann darf sich diese auch so nennen. Das GG ist def. keine Verfassung; es hieße dann ja nicht GG (empf.Erinnerungen v.Prof.Schmid, Parl.Rat 1948/49).

    Die Weim.Verfassung hat sich das Dt.Volk gegeben, ohne Genehmigung von Besatzern. Ein großer Unterschied.
    Die BRD ist auch kein Staat. Es fehlt sogar ein Staatsangehörigengesetz. Bis 1999 galt ganz offiziell: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.

    Kein Staat keine Verfassung. Und viele Gründe mehr warum GG ungleich Verfassung ist.

    Viele Grüße K

  6. #6
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von KrascherHistory
    Moin.
    Grundsätzlich: in unseren "Rechtsnormen" stehen keine Binsenwarheiten, sondern es sind dort deine Grundrechte verbrieft. Und während du vielleicht bei der WM mitgefiebert hast, haben Merkel & Co rd. 40 deine Grundrechte "reformiert". Jetzt sollten eigentlich deine Alarmglocken klingeln.

    Wenn Ansammlung von Rechtsnormen eine Verfassung ist, dann darf sich diese auch so nennen. Das GG ist def. keine Verfassung; es hieße dann ja nicht GG (empf.Erinnerungen v.Prof.Schmid, Parl.Rat 1948/49).

    Die Weim.Verfassung hat sich das Dt.Volk gegeben, ohne Genehmigung von Besatzern. Ein großer Unterschied.
    Die BRD ist auch kein Staat. Es fehlt sogar ein Staatsangehörigengesetz. Bis 1999 galt ganz offiziell: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.

    Kein Staat keine Verfassung. Und viele Gründe mehr warum GG ungleich Verfassung ist.

    Viele Grüße K
    Zunächst mal, was Carlo Schmitt 1949 gesagt hatte, ist heute nicht unbedingt mehr so richtig. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist eine Verfassung. Genauso wie das Grundgesetz des Königreichs der Niederlande eine Verfassung ist. Oder das Grundgesetz des Königsreichs Dänemark, oder das Grundgesetz des Königreichs Schweden, oder das Grundgesetz des Königsreichs Norwegen, oder das Grundgesetz der Republik Finnland.
    Da die Bundesrepublik Deutschland 1949 nicht als neuer Staat gegründet wurde, sondern lediglich die staatliche Organisation Deutschlands auf einem Teil des Staatsgebietes war (seit dem 3.10.1990 erstreckt sich die BRD auf ganz Deutschland), konnten auch Gesetze von vor 1949 übernommen werden. Es war also nicht erforderlich, ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz zu erlassen, das alte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 konnte weiter verwendet werden.
    Auch unser derzeitiges Staatsangehörigkeitsgesetz geht im Grundsatz auf dieses Gesetz von 1913 zurück.
    Warum sollen wir den Namen unserer Verfassung abändern? Als Grundgesetz hat sich unsere Verfassung bewährt, und ich sehe keinen Grund, den Namen zu ändern. Und was gefällt dir am Inhalt nicht?

  7. #7
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von Apifera
    Zunächst mal, was Carlo Schmitt 1949 gesagt hatte, ist heute nicht unbedingt mehr so richtig. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist eine Verfassung. Genauso wie das Grundgesetz des Königreichs der Niederlande eine Verfassung ist. Oder das Grundgesetz des Königsreichs Dänemark, oder das Grundgesetz des Königreichs Schweden, oder das Grundgesetz des Königsreichs Norwegen, oder das Grundgesetz der Republik Finnland.


    Moin und Sorry. Au Backe !!
    Du haust ja ein Ding nach dem anderen rein. Danke dafür !!!

    Zum GG: ein Vergleich des GG zu GG (?) in Skandinavischen Ländern hinkt ja wohl ziemlich, da diese Länder nicht Krieg gegen 46 Feindstaaten geführt haben und danach unter alliierter Kontrolle standen.



    Da die Bundesrepublik Deutschland 1949 nicht als neuer Staat gegründet wurde, sondern lediglich die staatliche Organisation Deutschlands auf einem Teil des Staatsgebietes war (seit dem 3.10.1990 erstreckt sich die BRD auf ganz Deutschland), konnten auch Gesetze von vor 1949 übernommen werden. Es war also nicht erforderlich, ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz zu erlassen, das alte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 konnte weiter verwendet werden.


    Also Jura schließe ich kategorisch aus !!!
    Na klar. RuStaG von 1913 wird übernommen.

    "Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt"
    "...können Einbürgerungen vom Reichsminister des Innern veranlaßt...."


    Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger !! Wie kann sie einfach Gesetze des Reiches übernehmen ? Wer "spielt" den Reichsinnenminister, in welchen Grenzen bewegen wir uns ? Der ordre public ist bekannt ?
    Sind Menschen, die auf dem Gebiet des DT.Reichs von 1937 geboren werden, Deutsche oder Reichsdeutsche ?

    Sorry, dein kleines Kartenhaus ist schon längst zusammengebrochen !!!


    Auch unser derzeitiges Staatsangehörigkeitsgesetz geht im Grundsatz auf dieses Gesetz von 1913 zurück.
    Warum sollen wir den Namen unserer Verfassung abändern? Als Grundgesetz hat sich unsere Verfassung bewährt, und ich sehe keinen Grund, den Namen zu ändern. Und was gefällt dir am Inhalt nicht?

    Sorry sorry sorry.
    Deine Formulieren gehen alle in die Richtung "meine, könnte, sollte, im Grundsatz...."
    Werde doch konkret. Zitiere Gesetze oder was auch immer. Nicht in den Wind rufen und hoffen das nix zurück kommt.

    MfG K

  8. #8
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    naja, das GG ist nur ein von den siegermächten und anschließenden besatzern maßgeblich bestimmtes provisorium. dennoch hat es die verfasstheit der brd als staat bisher garantiert. seine schützenden organe wie zbsp der verfassungsschutz funktionieren gut, zu "gut".

    Laßt kein faules Geschwätz aus eurem Mund gehen, sondern redet, was gut ist, was erbaut und was notwendig ist, damit es Segen bringe denen, die es hören.

  9. #9
    SÖDER MUSS WEG! Benutzerbild von Heinrich_Kraemer
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von WALDSCHRAT
    Bei einer Recherche in einer anderen Sache bin ich auf folgendes gestoßen:



    Da ich als Deutscher Mitglied des Deutschen Volkes bin, muß ich konstatieren, daß ich -zumindest ich- nicht gefragt worden bin, ob unser GG inzwischen Verfassung geworden ist!!!

    Zum Streite des Wortes!!!



    Gruß

    Henning




    ---

    Edit: Bevor es hier Streit um Urheberrechte gibt: Die Hervorhebungen in dem zitierten Artikel stammen von mir.

    Das Gg ist als Übergangsverfassung von den Siegern installiert worden.

    Besonders bizarr der sog. "Verfassungspatriotismus" (von 68er Ideologen Habermas "empfohlen") , der uns Deutschen als Prothesenpatriotimus vorgegeben wird. Stolz auf eine Installation der Sieger, wobei gerade Deutschlands Geschichte nicht auf "demokratische" Bürgerrechte aufbaut, wie die Gründung der USA.
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

  10. #10
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    Standard AW: Lest' einmal das GG!

    Zitat Zitat von Heinrich_Kraemer
    Das Gg ist als Übergangsverfassung von den Siegern installiert worden.
    Am Grundgesetz waren mehr Vertreter deutscher Parteien beteiligt als Alliierte. Das Problem war, dass die Verfassungsväter, die zum großen Teil aus dem Exil (auch dem "inneren" Exil) zurückgekehrt waren und dem eigenen Volk misstrauten. Nach Umfragen der Alliierten in den 50er Jahren auch zu Recht. Aber diese Zeiten sind nun mal vorbei, Oma und Opa sind tot!
    Mehr Demokratie Aber jeder erbärmliche Tropf, der nichts in der Welt hat, darauf er stolz sein könnte, ergreift das letzte Mittel, auf die Nation, der er gerade angehört, stolz zu sein. Hieran erholt er sich und ist nun dankbarlich bereit, alle Fehler und Torheiten, die ihr eigen sind, mit Händen und Füßen zu verteidigen ... (Schopenhauer)

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