Ok., von dieser Warte aus betrachtet....Obwohl, die Konkurrenz einiger Laberer hier braucht wohl keiner zu fürchten.:2faces:Zitat von Philanthrop
Das Arbeitsrecht und die darauf basierenden Arbeitsverträge haben aber zwei Seiten. Eine wird von anspruchsdenkenden AN gerne übersehen. Ihre Verpflichtung nämlich, Aktivitäten zu unterlassen die ihre vertraglich zugesicherte Arbeitskraft wesentlich einschränken und damit Vertragsbruch darstellen.Zitat von Philanthrop
Ja, solche Gedanken kommen einem ab und an...Zitat von Philanthrop
Da müsste er ja Eigeninitiative entwickeln. Fällt vermutlich unter die Unzumutbarkeitsklausel.Zitat von Philanthrop