Von FRIEDRICH SCHMIDT
Saarbrücken. Bereits ein Blick in Google.de oder Google.com zeigt durch die Fülle der dort angezeigten Eintragungen unter dem Stichwort ”Steuerboykott”, dass es sich hier zunächst auf den ersten Blick um keine sehr originelle Idee zu handeln scheint. In der Tat, dieser im Falle seiner professionellen Koordination wirksamste aller denkbaren Bürgerproteste gegen eine von Grund auf als kriminell erkannten und entsprechend dokumentierten Politik gegen vitalste Interessen von uns allen, würde das uns umgebende marode und ohnehin vor dem ultimativen Finanzdesaster stehende Regierungssystem sofort kollabieren lassen.
Damit wäre aber nur die eine Seite der Medaille beschrieben. Die hier auch im Zusammenhang mit der Ausübung des Widerstandsrechts nach Art. 20 IVGG stehende Rechtsfrage kann indes nicht unberücksichtigt lassen, ob das Verhältnismäßigkeitsprinzip beim Einsatz einer derart scharf schneidenden Waffe noch gewahrt ist.
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