Kein Sterbe- und Witwergeld für gleichgeschlechtlichen ...
Koblenz (dpa) - Ein homosexueller Mann hat keinen Anspruch auf Sterbe- und Witwergeld nach dem Tod seines verbeamteten Lebenspartners. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Das Gericht wies damit die Klage eines Mannes ab, der mit einem Beamten in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt hatte. Es sei sachlich gerechtfertigt, eine eingetragene Lebenspartnerschaft nicht mit der Ehe gleichzustellen, hieß es zur Begründung. Das Grundgesetz stelle die Ehe unter einen besonderen Schutz. Kurzinfo spiegel.de
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Das werden die Grünen kaum verkraften !
Im Gegensatz zu Otto-Normalsterblichen bekommen Beamten immer noch ein Sterbegeld.
Ein besonders üppiges Sterbegeld erhalten unsere Abgeordneten !
Sollte ds Sterbegeld nicht auch für Beamte grundsätzlich wegfallen ?
Die Einfahrt in die Grube sollte doch alle gleichmachen - oder ?