Hamburg
Gericht lehnt abermalige Haft für Mzoudi ab
23. Dezember 2003 Der wegen Beteiligung an den Anschlägen vom 11. September 2001 angeklagte Marokkaner Abdelghani Mzoudi bleibt auf freien Fuß. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) teilte am Dienstag mit, es habe den Antrag der Bundesanwaltschaft auf Erlaß eines Haftbefehls abgelehnt.
Es bestehe weiterhin kein dringender Tatverdacht der Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Gericht teilte nicht die Auffassung, nach denen Informationen des Bundeskriminalamtes (BKA), die Mzoudi entlasten, unglaubwürdig seien. Es gilt als sicher, daß die BKA-Informationen vom mutmaßlichen Al-Qaida-Logistiker Ramzi Binalshibh stammen. Nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme sei das Gericht nicht zu der Überzeugung gekommen, die Mzoudi entlastenden Äußerungen seien unglaubhafte Schutzbehauptungen Binalshibhs, hieß es in der Mitteilung....
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