Es kann auch anders gehen: Kinder wieder beim Vater statt bei der Mutter:

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Vor Jahrzehnten wurde schon klargestellt, dass das Sorgerecht grundsätzlich geteilt werden muss. Da hat die bundesdeutsche Rechtsbeugungsjustiz rotzfrech einen Begriff eingeführt, den es bis dato gar nicht gab: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, was das Sorgerecht aushebeln sollte. Doch die dänische Justiz spielt dabei nicht mit, und setzte das OLG Hamburg unter Druck, was daraufhin nachgeben musste. Lüge und Unrecht setzt sich eben auf Dauer nicht durch. Weiter so!