Die gerade neu wieder aufgeflammte Diskussion ist extrem tendenziös. Die Medien springen im Dreieck und lassen solche Formulierungen raus: "Was kann die Mutter jetzt noch tun, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen?" So, als wäre das die "richtige" Rechtsprechung. Zum Glück kann sie mit deutschen Gerichten nichts mehr erreichen. Sie müsste in Dänemark klagen. Ein Tritt vor den Bug des grassierenden Femifaschismus. Nordische Länder sind da schon weiter als ewiggestrig gebliebene einheimische Gerichte.