Generalstreik ist in Deutschland nicht grundsätzlich strafbar, aber er ist nicht vom Streikrecht gedeckt, das für Arbeitskämpfe gilt.

Da aber die lieben "Querdenker" usw. usw. die Arbeit ohnehin nicht erfunden haben, dürfte der 8. Januar nicht viel anders verlaufen als der 7. oder der 9. Januar. Und ob die Bauern an einem Januartag viel tun oder nicht, dürfte auch nicht besonders auffallen, höchstens den Kühen. Die Bahn streikt sowieso ständig. Und wenn sie nicht streikt, ist es auch nicht viel anders.