die Frau ist nur Dumm Kriminell
Joachim Nikolaus Steinhöfel / 05.02.2024 /
Broder siegt über Faeser
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten von Henryk M. Broder. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu beenden./
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Nachdem das Innenministerium auf unsere Abmahnung nicht einlenkte und das Verwaltungsgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnte, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Antrag von Henryk M. Broder die einstweilige Anordnung gegen das Bundesinnenministerium (BMI) erlassen (OVG 9 S 20/23). Die Entscheidung erging am 31. Januar, Freitag ging der Bericht beim BMI offline. In dem Beschluss heißt es:
„Jedenfalls dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat verbietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht darüber hinaus aber auch, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren… Die entsprechenden Paraphrasierungen und Einordnungen sind von der Antragsgegnerin [der Bundesrepublik Deutschland] im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens selbst als polemisch überspitzter Satz und als bewusst zugespitzte Meinungsäußerungen bezeichnet worden, und zwar zu Recht. Mit der vom Antragsteller [Broder] gerügten Passage wird nicht nüchtern dargestellt und analysiert, sondern in einer Weise paraphrasiert und bewertet, die die Grenze zur Überzeichnung überschreitet und geeignet ist, den Antragsteller herabzusetzen... Darin liegt ohne weiteres das stillschweigende Anerkenntnis, dass die Bundesrepublik die vom Antragsteller gerügte Passage in einer eigenen amtlichen Äußerung so nicht hätte verwenden dürfen. Das ist zu unterstreichen… Der allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen… erfolgt ist… Diese Voraussetzungen liegen hinsichtlich der Veröffentlichung des Berichts mit der beanstandeten Passage ohne hinreichende inhaltliche Distanzierung vor.“
Der Beschluss ist unanfechtbar.
In der[Links nur für registrierte Nutzer] werde ich wie folgt zitiert: Das Oberverwaltungsgericht, sagte Steinhöfel auf Anfrage der F.A.Z., „attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Herrn Broder zu beenden“. Welches Verständnis von Presse- und Meinungsfreiheit die Bundesregierung habe, so Steinhöfel weiter, „zeigt auch, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wegen einer Meinungsäußerung gegen den Journalisten Julian Reichelt prozessiert, gleichlautende Äußerungen des ZDF aber nicht angreift. Die Causa Reichelt beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht.“
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der andere Drecksladen der Regierung
Ansgar Neuhof / 05.02.2024 / 06:15 /
Correctiv: was verheimlichen die noch alles?
Ist Correctiv Partner auf dem Weg in den Staatsjournalismus? Zusammenschlüsse von Staat, Medienkonzernen und sogenannten zivilgesellschaftlichen Organisationen werden auffällig. Und dabei spielt Correctiv eine Rolle – eine ungeklärte und geheimgehaltene.
Die Affäre um die Machenschaften des Internetportals Correctiv ist zu allererst natürlich mit den Themen Staatsfinanzierung, Lügenjournalismus und soziale Vernichtung Andersdenkender verbunden
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Bereits Ende 2021 gründeten vier Gesellschafter – weitestgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – eine neue GmbH. Die Bonn Institute gGmbH. [Das kleine „g“ vor GmbH steht für gemeinnützig.] Deren Gesellschafter:
RTL (Bertelsmann);
Rheinische Post Verlagsgesellschaft,
Deutsche Welle und
das Constructive Institute (eine dänische Stiftung).
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