Gibt es ja. Die Länge des Bezuges von ALG I richtet sich danach, wie lange vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde.
Aber eben nur max. 24 Monate. Bei einem Verwaltungsangestellten geht das ja noch.
Aber was bitte macht ein 56-jähriger Maurer, dessen Arbeitgeber Insolvenz anmelden mußte. Umschulen?
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