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Alles eine Scheinwelt. In der Deutschen Bordell Hauptstadt

Prostitution

Barbara Marti © zvg

Barbara Marti / 22.08.2022 An Volksfesten ist ein Schlagersong verpönt, weil es darin um eine Prostituierte geht. Das ist scheinheilig.

In Deutschland und in der Schweiz sorgte der Partysong «Layla» von DJ Robin & Schürze für hitzige Diskussionen. Im Lied geht es um einen Zuhälter, der zwei Männern seine «Puffmama Layla» als «schöner, jünger, geiler» anpreist. Wegen Sexismus haben einige Veranstalter in Deutschland und in der Schweiz entschieden, den Song an Volksfesten nicht auf die Playlist zu nehmen.

Doppelmoral
Das ist ihr gutes Recht. Doch die Begründung ist scheinheilig. Sie offenbart eine verbreitete Doppelmoral im Umgang mit der Prostitution. Denn diese gilt in beiden Ländern als legale Dienstleistung. Inge Bell, zweite Vorsitzende der Frauenrechtsorganisation «Terre des Femmes» wies in der «Welt» darauf hin, dass Prostituierte in einschlägigen Anzeigen so wie «Layla» im Song angepriesen werden. Eine 19 Jahre alte «Elvira» aus Ungarn beispielsweise als «geiler Schluckspecht» und «Sara» aus Rumänien als «Drei-Loch-Stute». Solche Inserate kritisiert niemand. Es ist deshalb scheinheilig, einen Partysong über eine Prostituierte nicht zu spielen, weil sie als «schöner, jünger, geiler» angepriesen wird.

Ukrainerinnen dürfen sich nicht prostituieren



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Die Ukrainerinen findest du jetzt in deiner Nachbarschaft, erkennbar an der Unterwäsche, wie bei mir auf dem Nachbarbalkon.