Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)
"When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Putin soll angeblich gesagt haben: " Wer zuletzt lacht, lacht am Besten " ! Das habe ich aus
den westlichen " Qualitaetsmedien "! Ob es stimmt oder nicht stelle ich daher in Zweifel.
Es ist alledings eine Tatsache das sowohl Putin als auch Biden genau wissen wie Reagan
stolz darauf war die UDSSR beim Ruestungswestlauf bezwungen zu haben. Sein Nachfolger
George HW. Bush sen. hat nach Aufloesung des Warschauer Paktes sich als " Winner " des
" Kalten Krieges " erklaert und Gorbatschow mitgeteilt, das die Russen nun nach dem Takt
der Musik " tanzen " muessten, die von den USA und Westmaechten aufgespielt werde.
Angedenk dieses historischen Wissens muessten der US Praesident Joe Biden und den
Regierungsoberhaeuptern aller NATO und EU Staaten vollkommen klar werden, das die
Russen und Chinesen derzeit genauso vergehen wie es seinerzeit Ronald Reagan getan hat.
Falls die USA und Westmaechte keine Kooperationsbereitschaft zeigen werden sie sich
durch die blindwuetig verhaengten Finanz- und Wirtschaftssanktionen selbst ruinieren.
Davon abgesehen das Finanz- und Wirtschaftssanktionen voelkerrechtwidrig sind und
gegen geltendes internationales Wirtschaftsrecht der WTO verstossen, wirken derartige
Massnahmen auf die verhaengenden Staaten schlimmer als Wirtschaftsprotektionismus.
Die internationale Wettbewerbsfaehigkeit von Industrienationen ist abhaengig von den
Preisen fuer Energie. Industrieunternehmen die hohe Energiekosten haben verlieren
dadurch an Wettbewerbsfaehigkeit in Vergleich zu Industrielaendern wie z.B. Russland,
China und Indien die wesentlich geringe Energiekosten haben, preiswerter produzieren
und damit in neue Weltmaerkte exportieren koennen, die sie sich rechzeitig und in weiser
Voraussicht durch lautere Vorgehensweise erschlossen haben.
Die BRICS Nationen Brasilien, Russland, Indien, China und Suedafrika haben bereits
seit 2017 die Gesamtwirtschaftsleistung der USA und EU Laender uebertroffen. Das
sein 2017 eine sich jaehrlich wiederholende Tatsache die unbedingt bei der zukuenftigen
Vorgehensweise der westlichen Industienationen beruecksichtigt werden muss.
Ausser einlenken und der gleichzeitigen Unterbreitung des lauteren Angebotes einer
Vollmitgliedschaft der Russischen Foederartion und Ukraine in NATO und EU bleibt
den Westmaechten keine andere Option, insofern nicht die Absicht besteht das sich
die ehemals gloreichen Westmaechte selbst mit Volldampf gegen die Wand fahren.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Das einfachste wäre, es würden sich alle raushalten, dann muss sich niemand mit Atombomben erpressen lassen. Putin zieht sein Ding durch, ohne Gesichtsverlust kommt der gar nicht mehr aus der Sache raus.
So sehe ich das auch.Zitat von Pillefiz;[URL="tel:11073212"
Undefeated Nak Muay/Kickboxer: 0W - 0L - 0D
<Tradition is not the worship of ashes, but the preservation of fire!>
Zur Umfrage:
Die Nato sollte Russland die bedingungslose Kapitulation anbieten und sonst nichts.
Dann sieht der Russe mal, wie sowas ist.
Der angeblich Gesichtsverlust von Putin wird durch das westliche Luegenimperium konstruiert
und gezielt zur Desinformationen verkauft, die gerade verblendete Systemlinge willig aufsaugen.
Ein Posse ist dabei das die Russische Duma ueber die Verabschiedung eines Paragraphen gegen
vorsaetzliche Verbreitung von Luegen als " Oberzensoren " hingestellt werden, die es nach dem
geltenden Recht schon seit Jahrzehnten im Deutschen Stafrecht in Gestalt des 130 STG gibt.
Kein Wunder das sich gerade die Auslandskorrespondenten westlicher Medien fluchtartig aus
dem Staatsgebiet der Russischen Foederation verzogen haben, weil die Verbreitung von Luegen
und Desinformationen ja bisher ihr Kerngeschaeft war und diese schaebige Betaetigung nun mit
langjaehrigen Haftstrafen sanktioniert wird.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
a)
zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)
die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder
2.
einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für einen in den Absätzen 3 oder 4 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3).
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.
(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 5 und 6, sowie in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Absatz 4 entsprechend.
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" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
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