Die Vorschläge der Richtlinien würden sich in Bereichen bewegen, wo es etwa darum gehe, welche Experten angehört werden sollen und welche nicht. Sie würden aber nicht das Problem behandeln, dass unverhältnismässige Grundrechtsbeschneidungen bei allfälliger Ungefährlichkeit einer Krankheit für die allgemeine Bevölkerung einfach weiterbestünden.
Die neue Corporate Identity der WHO
Die WHO sei zwar an Völkerrecht gebunden, so Behrendt. Jedoch habe sie in den vergangenen Jahren zunehmend eine Corporate Identity entwickelt mit einer Transformationsagenda, die 2017 lanciert worden sei. Das Thema Global Health Security habe sich darin immer stärker niedergeschlagen. Dazu habe die WHO internationale Einheiten für Gesundheitsnotstände (Emergencies) eingerichtet.
Problematisch sind laut Behrendt die Public Private Partnerships, die es zum Beispiel bei der Impfstoff-Entwicklung gebe. Bei der WHO habe sich eine Pandemieentwicklungsschleife ausgebildet, wo Prioritätskrankheiten definiert und in Zusammenarbeit mit Institutionen aus dem Umkreis des World Economic Forum (WEF) wie der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) und der Impfallianz Gavi mögliche Gegenmassnahmen antizipiert würden. Diese seien mittlerweile zu riesigen Finanzinstitutionen herangewachsen.