Original von Sophisticated
Original von pavement
Lebenslänglich heißt - so mein Wissenstand - erstmal tatsächlich Lebenslänglich!
hmm...ich bin mir nicht ganz sicher, aber viele zu "lebenslänglich" verurteilte kommen meines wissens nach 15 jahren frei. möchte ich aber jetzt nicht drauf schwören, dass des stimmt.
Beides stimmt - ein wenig.
Es gibt die MÖGLICHKEIT einer Haftentlassung für lebenslänglich Verurteilte. Ob die Möglichkeit zur wirklichen Freilassen (auf Bewährung)führt hängt ab von der Schwere der Tat, der Führung des Insassen, dem Alter/der Lebenserwartung/der Gesundheit des selbigen...
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (das Jahr ist mir nicht bekannt) führte diese Entscheidung auf die Garantie der Menschenwürde (Art 1 GG) zurück. "Würde" bedeute in diesem Falle auch die "Hoffnung auf ein menschenwürdiges Leben in Freiheit.
Es gab aber auch durchaus Fälle, wo dem Verurteilte noch nach 40 Jahren Gefängnis die Entlassung verwährt blieb.
mfG,
Sophisticated