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Thema: Rau begnadigt Ex-Terrorist Wagner

  1. #11

    Standard

    Original von pavement
    Lebenslänglich heißt - so mein Wissenstand - erstmal tatsächlich Lebenslänglich!
    hmm...ich bin mir nicht ganz sicher, aber viele zu "lebenslänglich" verurteilte kommen meines wissens nach 15 jahren frei. möchte ich aber jetzt nicht drauf schwören, dass des stimmt.
    Beides stimmt - ein wenig.
    Es gibt die MÖGLICHKEIT einer Haftentlassung für lebenslänglich Verurteilte. Ob die Möglichkeit zur wirklichen Freilassen (auf Bewährung)führt hängt ab von der Schwere der Tat, der Führung des Insassen, dem Alter/der Lebenserwartung/der Gesundheit des selbigen...

    Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (das Jahr ist mir nicht bekannt) führte diese Entscheidung auf die Garantie der Menschenwürde (Art 1 GG) zurück. "Würde" bedeute in diesem Falle auch die "Hoffnung auf ein menschenwürdiges Leben in Freiheit.

    Es gab aber auch durchaus Fälle, wo dem Verurteilte noch nach 40 Jahren Gefängnis die Entlassung verwährt blieb.

    mfG,
    Sophisticated
    Wenn meine Frau Klöße zubereitet, dann sind sie leicht und bekömmlich.

  2. #12
    Großadmiral
    Gast

    Standard

    Original von pavement
    um zu zeigen, dass man bereit ist, einen menschen auch nach 24 jahren gefängnis noch eine chance zu geben? zu zeigen, dass man ihn nicht einfach abschreibt? das ganze ist natürlich nur möglich, wenn derjenige dazu bereit ist, seine taten zu bereuen und sich zu bessern.
    Ich halte die Begnadigung für richtig. Er hatte viel Zeit, seine Tat abzusessen, und ich denke, er wird nicht mehr auffallen.

  3. #13
    Toxisch Benutzerbild von John Donne
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    5.068

    Standard

    Original von Sophisticated
    Manch Kinderschänder ist nach wenigen Jahrer "geheilt" entlassen
    worden, um sich schnurstracks an dem/der nächsten Unschuldigen
    zu vergehen.
    Das ist leider wahr. Aus dem Fehler, Kinderschänder aufgrund windiger Gesundsheitszeugnisse, für die die Gutachter meist keinerlei Haftung tragen, nach wenigen Jahren zu entlassen, folgt meiner Ansicht nach allerdings nicht, daß ein ähnlicher - wenn auch deutlich geringfügiger - Fehler hier zu wiederholen ist.
    Damit meine ich nicht zwingend, daß diese Begnadigung ein Fehler war. Das ist sie dann, wenn sie schlicht aufgrund der Tatsache erfolgt, daß die Verbrechen zeitlich so lange zurückliegen.
    24 Jahre sind eine lange Zeit, richtig. Ich kann nicht beurteilen, ob Wagner sie zur Reue genutzt hat. Ist dies der Fall, halte ich die Begnadigung für vertretbar, vielleicht sogar für menschlich wünschenswert. Anderenfalls lehne ich die Begandigung ab.

    Grüße
    John

  4. #14
    GESPERRT
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    Bei Mord darf es überhaupt keine Begnadigung mehr geben!! Das ist das größte Verbrechen, was ein Staat machen kann, Mörder wieder laufen zu lassen!! Auch sollte man Mördern u. sonstigen Verbrechern nur Essen u. Trinken geben, mehr haben sie nicht verdient!! Dabei reicht es, wenn sie eine Mahlzeit pro Tag kriegen, und nur Wasser bekommen.Fernseher, Bücher, Sportmöglichkeiten, Videospiele, Besuche u. alles was das Knastleben zu einem 3 Sternehotel machen, müssen verboten werden. Der Sträfling sollte 14 Stunden arbeiten, nicht Fernsehgucken. Er darf doch nicht im nachhinein noch für seine Taten belohnt werden!!
    Wir sind viel zu liberal! Es müssen viel härtere Strafen her!!

  5. #15
    Großadmiral
    Gast

    Standard

    Du hast ja ein Thema aufgemacht, also, wer darüber diskutieren will, soll es dort machen. (Gleiches Forum)

  6. #16
    Mitglied
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    80

    Standard

    Original von Sophisticated
    Original von pavement
    Lebenslänglich heißt - so mein Wissenstand - erstmal tatsächlich Lebenslänglich!
    hmm...ich bin mir nicht ganz sicher, aber viele zu "lebenslänglich" verurteilte kommen meines wissens nach 15 jahren frei. möchte ich aber jetzt nicht drauf schwören, dass des stimmt.
    Beides stimmt - ein wenig.
    Es gibt die MÖGLICHKEIT einer Haftentlassung für lebenslänglich Verurteilte. Ob die Möglichkeit zur wirklichen Freilassen (auf Bewährung)führt hängt ab von der Schwere der Tat, der Führung des Insassen, dem Alter/der Lebenserwartung/der Gesundheit des selbigen...

    Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (das Jahr ist mir nicht bekannt) führte diese Entscheidung auf die Garantie der Menschenwürde (Art 1 GG) zurück. "Würde" bedeute in diesem Falle auch die "Hoffnung auf ein menschenwürdiges Leben in Freiheit.

    Es gab aber auch durchaus Fälle, wo dem Verurteilte noch nach 40 Jahren Gefängnis die Entlassung verwährt blieb.

    mfG,
    Sophisticated
    Sorry ich habe noch von keinem Lebenslänglichen in der BRD gehört oder gelesen, der 40 Jahre gesessen hat.
    Das wäre mit dem von dir zitierten Urteil des BVerfG auch gar nicht vereinbar!
    Selbst Adolf Hitler hätte, so man ihn zu lebenslänglich verurteilt hätte, auch nur bis an die 25 oder 30 Jahre gesessen, dann wäre er begnadigt worden. In diesem Fall hätte sich dann aber mit Sicherheit eine Sicherheitsverwahrung angeschlossen und die ist in der Tat lebenslänglich.

    In der Regel wird bei Lebenslänglich zum erstenmal nach 15 Jahren geprüft, ob der Täter entlassen werden kann. D.h. der Täter kann frühestens nach 15 Jahren einen Antrag auf Haftentlassung stellen.
    Wurde im Urteil auf besondere Schwere der Schuld erkannt, geht das ganze erst nach 17 oder 18 Jahren! Ebenso spielt die Meinung der Anstaltsleitung sowie die Sozialprognose des Häflings eine Rolle.
    Mit der eigentlichen Resozialisierung, der Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit, des Täters wird in der Regel erst 10 bis 12 Jahre nach Haftantritt begonnen.

    Allerdings dürfte es sich bei den meisten Straftätern, bei denen die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, um psychisch Kranke handeln, insbesondere bei Konstellation Tötungs- und Sexualdelikt, hier schließt sich nach Beendigung der Strafe die oben erwähnte Sicherheitsverwahrung an. Und die ist wirklich lebenslänglich.

  7. #17
    mitmischer
    Gast

    Standard

    Lebenslänglich bedeutet 25 Jahre. Viele kommen aber nach (2/3 Strafe) 15 Jahren frei. Zu seiner Zeit gab es, so meine ich zumindest, noch keine „wirklich“ lebenslängliche Sicherheitsverwahrung.

    Nach 24 Jahren Begnadigung ist ein Witz. Währe sowieso bald raus gekommen und der Staat möchte nur noch einmal so tun, als sei er ach so Menschlich und würde doch alles für seine lieben Bürger tun.

    Bildung versauen - Arbeitsplätze abschaffen – Sozialhilfe kürzen – Krieg führen

    So menschlich ist der Staat…

  8. #18

    Standard

    Hmm wenn Lebenslänglich 25 Jahre ist, dann ist die Begnadigung wirklich sinnlos.

  9. #19
    Großadmiral
    Gast

    Standard

    Dieses Jährchen hätte er noch aushalten können..

  10. #20

    Standard

    Der Ex-Terrorist Wagner hat in der Schweiz schön herumgewütet, wo er schliesslich auch verhaftet wurde. Aber was solls, ich denke, er hat seine Taten bereut.

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