Don't ask for sunshine!
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Urteil des BGH - Veranstalter darf ältere Partygäste ausschließen
Ein Mann aus München ist für sein Recht zu feiern vor den Bundesgerichtshof gezogen. Er fühlte sich diskriminiert, nachdem ein Türsteher ihn beim "Isarrauschen" abgewiesen hatte. Begründung: Er habe zu alt ausgesehen. Nun entschieden die Richter.
Der Türsteher hatte das Recht, den Mann aus München abzuweisen, haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt. Der damals 44-Jährige musste draußen bleiben, weil er zu alt aussah.
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Drecksbande!
Einst Anführer einer Moped-Gang!
Manche sind eben gleicher als gleich:
Zugleich stellten die Richter klar: So pauschal gilt das nicht für alle Veranstaltungen und schon gar nicht für mögliche Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen. In diesen beiden Fällen, und nur in diesen beiden Fällen, dürfe generell niemand diskriminiert werden.
Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
Du wirst der Schwanz sein, und der Fremdling der Kopf | 5.Mose 28:43,44
Vom Wein der Waffenhehre Odin ewig lebt | 1. Gylfaginnîng 38
Schulbildung ist zwar kostenlos, in den meisten Fällen aber umsonst. | User amendment
If God's on the left, then I'm sticking to the Right | AC/DC - Hell's Bells
Viele mit skandinavischer Abstammung in Norddeutschland, etwa die Johanssons und Heinrichsens, sind schwedischer Abstammung, die Vorfahren waren Landarbeiter in Dänemark, da sie in Dänemark schlecht behandelt wurden zogen sie nach Deutschland weiter.
Dänemark und Schweden waren mal Erbfeinde.
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
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