Frag das mal diejenigen, die immer wieder solche Prozesse gegen Leute anstrengen, weil die irgendeine Funktion waehrend des zweiten Weltkrieges gemacht haben.
Andererseits zeigt dieser Wahn auch deutlich auf, wie abstrus seitens des BRD-Establishments mit Recht und Geschichtsschreibung umgegangen wird. Man muss der Dame nichts annaehernd Schuldhaftes nachweisen, da Konsenshistoriker ja bereits die Schuld erwiesen haetten. Ergo ist bei so einem Verfahren gar keine Verteidigung durch die Beschuldigten moeglich. Das erinnert freilich stark daran wie diese Konsenshistoriographie zu Stande kam, stuetzt sich auch auf "Ergebnisse" von "Kriegsverbrecherprozessen". Folter und andere Druckmittel mal ausser acht gelassen. Da stuetzte man sich auch auf die Ergebnisse von Alliierten Untersuchungskommissionen einschliesslich solcher die mit Propaganda und psychologischer Kriegsfuehrung betraut waren. Wer glaubt, dass da auf Grund objektiver Befunde Recht gesprochen wird, der muss gewaltig einen an der Meise haben.
Wenn man das Prinzip der derzeitigen Gerichtsbarkeit anwendet, kann man ungegendert jedermann der im oeffentlichen Dienst, Medien oder anderen NGOs (Die SS war uebrigens auch eine) beschaeftigt war wegen Voelkermord vor Gericht stellen. Solche Schauprozesse schaufeln denen also ihr eigenes Grab.