Das Sozialsystem in Deutschland ist durch diverse Faktoren zu kostenintensiv und unflexible geworden. Hinzukommt das es Lücken hat und damit den Mißbrauch fördert. Dieser Missbrauch verursacht nicht nur einen wirtschaftlichen Schaden, sondern sorgt noch dafür, das die wirklich Bedürftigen, die unschuldig in diese Lage gekommen sind, von einem Großteil der Bevölkerung fälschlicherweise als Schmarotzer angesehen wird. Das Solidarprinzip so wie wir es kennen, sorgt nicht nur für eine Kostenexplosion, sondern für übermäßigen Zwang und mangelnde Eigenverantwortung. Die hohen Verwaltungskosten sollte man auch nicht vergessen. Lange Rede kurzer Sinn, das jetzige Sozialsystem ist nicht mehr tragbar.
Das folgende Konzept setzt auf Privatisierung und auf die Eigenverantwortung des Einzeln. Da es nur grob gezeichnet ist, wird es sicherlich noch Fragen und Lücken geben. Es darf auf jedenfall nicht unter Berücksichtigung der heutigen Lohn und Gehaltsstruktur betrachtet werden, da durch den Wegfall der meisten Arbeitgeberanteile sich auch hier Änderungen ergeben. Es wird auch Änderungen hinsichtlich der Staatsbeteiligung und der Einflußnahme des Staates geben, da der Staat nur Zuschüsse für Familien zahlt.
Das Prinzip setzt auf eine Grundversorgung im Rahmen eine privaten Plichtversicherung, nach Art der KFZ-Haftpflicht.
1. Rentenversicherung
Mit der Pflichtversicherung wird ein Grundrente garantiert. Deren Höhe wird von eine Komission aus Wirtschaft und Staat festgelegt. Die Beiträge für diese Pflichtversicherung werden von den Versicherungsgesellschaften nach marktwirtschaftlichen Prinzipien festgelegt, der Staat setzt aber eine Obergrenze, die sich an dem Einkommen des Versicherungsnehmers orientiert.
Im Falle der Arbeitslösigkeit greift hier die neue Arbeitslosenversicherung (siehe dort). Führ eine höhere Rente muß der Versicherungsnehmer freiwillige Zusatzversicherungen abschließen, deren Beiträge aber seine persönliche Angelegenheit. Familien mit niedrigen Einkommen erhalten steuerfinazierte Zuschüsse vom Staat.
2. Krankenversicherung
Hier sind auch Änderungen am ganzen Gesundheitswesen erforderlich. Die Kassenärztlicher Vereinigung gehört abgeschafft. Jeder Arzt und jedes Krankenhaus kann die Preise für Leistung im Rahmen gewisser Obergrenzen nach marktwirtschaftlichen Prinzipien festlegen, dafür müssen diese aber in gewissen zeitlichen Abständen einen festgelegten Leistungsstandard nachweisen. Alle Schönheitsoperationen, die dem allgemeinen Schönheitswahn entspringen und ohne medizinische Notwendigkeit sind, wie z.B. 90% aller Brustvergrößerungen oder alle Botox-Behandlungen können nicht durch Versicherungsleistungen abgegolten werden, entsprechende Zusatzversicherungen sind nicht erlaubt. Einzig und allein der Patient hat dafür zu zahlen. Zusätzlich sind diese Art von Operationen mit einer Sondersteuer von mindesten 20% zu belegen, werden diese Operationen im Ausland durchgeführt ist eine Sondersteuer von 300% abzuführen. Die Einnahmen aus dieser Sondersteuer sind dem Gesundheitswesen in Form von Zuschüssen für Familien und chronisch Kranken zurückzuführen.
Die Pflichtversicherung garantiert eine medizinische Grundversorgung (Leistungen und Medikamente). Diese Grundversorgung orientiert sich an der medizinischen Notwendigkeit. Eine von den Versicherungen unabhängige Kommission unter staatlicher Kontrolle liegt einen Standard für die Grundversorgung fest und trifft zusätzlich fallspezifische Entscheidungen.
Bei fallspezifischen Entscheidungen haben die Versicherungen aber das Recht, in einem begranzten regionalen Bereich, den Arzt oder das Krankenhaus zu ermitteln, das die notwendigen Leistungen am günstigen erbringen kann und dem Patienten die freie Arztwahl einzuschränken.
Alles was über die Grundversorgung hinausgeht (Chefarzt, Einzelzimmer etc.) ist wieder Sache des Einzeln, in dem er entsprechende Zusatzversicherungen abschließt. Familien und chronisch Kranke erhalten Zuschüsse vom Staat.
Im Falle der Arbeitslosigkeit greift hier auch die neue Arbeitlosenversicherung.
3. Pflegeversicherung
Hier gilt auch das Prinzip der durch die Pflichtversicherung festgelegten Grundversorgung. Im Gegensatz zur jetzigen gibt es keine Pflegestufen, die durch den medizinischen Dienst festgestellt werden. Der Versicherungsnehmer hat freie Wahl der Leistungen bis zu Höhe eines Pflegeheims mit einem Grundstandard. Hier gilt auch wieder Beitragshöhe nach marktwirtschaftlichen Prinzipien, Zuschüsse vom Staat für Familien.
4. Arbeitslosenversicherung
Hier haben wir den einzigen Punkt wo die Unternehmen mit eingezogen werden, da sie ja ein Verantwortlichkeit für die Arbeitslosigkeit haben. Die Höhe der Kosten können die Unternehmen aber selbst bestimmen.
Allererst die Arbeitsagentur wird aufgelöst und es wird auf private Vermittlungsagenturen gesetzt.
a)Regelung für Unternehmen
Jedes Unternehmen hat eine minimale Grundabgabe an den Staat zu leisten, eine Pauschbetrag pro Arbeitnehmer, aus der der Staat die Kosten für die Arbeitsvermittlung im Falle von Konkursen finanziert (ungefähr bis 100€ pro Kopf). Bei der hinzukommenden Regelung haben die Unternehmen die Wahl.
Werden Arbeitnehmer entlassen so haben die Unternehmen die Wahl, für einen festgelegten Zeitraum (z.b. 3 Jahre) für den entlassenen Arbeitnehmer eine erhöhte Abgabe an den Staat zu zahlen, damit dieser die entsprechenden Kosten für die Maßnahmen der Vermittlungsagenturen trägt, oder das Unternehmen trägt selber diese Kosten bis der Arbeitnehmer neu vermittelt ist. Die Unternehmen können für jeden einzelnen Arbeitnehmer unterschiedliche Entscheidungen treffen. Das Arbeitsrecht wird abgeändert, und alle Regelungen für Abfindungen werden ersatzlos gestrichen und alle Kündigungsschutzregelungen werden aufgehoben. Die Unternehmen können eigene Vermittlungsagenturen betreiben.
b) Regelung für Arbeitnehmer
Die Pflichtversicherung für Arbeitnehmer ist eine reine Versorgungsversicherung. Sie garantiert, das der Arbeitnehmer für eine feste Dauer (z.B. auch 3 Jahre) mindestens 65% seines Gehaltes erhält. Auch hier gilt wieder das marktwirtschafliche Prinzip.
Je nach dem für welche Regelung sich der ursprüngliche Arbeitgeber sich entschieden hat, erhält er die Kosten für die Arbeitsvermittlung von verschiedenen Seiten. Trägt der Staat, die Kosten, so ist der Erhalt dieser Leistungen auf die Dauer der Leistungszeit der Versorgungsversicherung begrenzt.
Für die Vermittlung gilt die Zumutbarkeitsregelung. Lehnt ein Arbeitsloser ein zumutbaren Arbeitsplatz ohne trifftige Gründe ab, verliert er den Kostenübernahme-Anspruch.
Sozialhilfe
Es wird immer Bedürftige geben, für die die Sozialhilfe gedacht ist, trotzdem müssen hier harte Maßnahmen ergriffen werden, um den Mißbrauch zu verhindern und bei den Betroffenen die Eigeninitiative um aus dieser Lage zu herauszukommen zu steigern, dabei ist es unumgänglich gewisse Freiheiten einzuschränken. Geldzahlungen sind an Sozialhilfeempfänger einzustellen, für Lebensmittel und Kleidung etc., erhalten die Empfänger Gutscheine, die Sie in Geschäften gegen diese Dinge eintauschen können. Geschäfte, die für die Gutscheine Geld auszahlen, verlieren ihre Gewerbeerlaubnis und sind umgehend zu schließen. Für Personen, die diese Gutscheine gegen Geld aufkaufen ist eine Haftstrafe vorzusehen. Sozialhilfeempfänger, die versuchen ihre Gutscheine zu verkaufen, sind ähnliche Maßnahmen vorzusehen.
Notwendige Geldzahlungen für Miete, Wasser, Strom, etc. sind vom Sozialamt direkt nach Vorlage der Rechnungen durch den Sozialhilfeempfänger und deren Überprüfung direkt an die Zahlungsempfänger zu zahlen. Jede Art von Aushilfsjob muß sich ein Sozialhilfeempfänger genehmigen lassen. Das Geld ist vom Arbeitgeber an das Sozialamt abzuführen. Bis zu 2/3 dieses Geldes sind zur Kostendeckung einzubehalten, das restliche Drittel ist für den Sozialhilfeempfänger zinsbringend anzulegen und bei Ende der Bedürftigkeit an ihn auszuzahlen. Bemüht sich der Sozialhilfeempfänger aus seiner Situation herauszukommen, so kann aus den ersten 2/3 ein Taschengeld zur persönlichen Verwendung an den SE gezahlt werden als Belohnung und Förderung seiner Bemühungen. Arbeitgeber, die einen SE ohne Gehnehmigung beschäftigen drohen Geldstrafen, Entzug der Gewerbeerlaubnis etc.
Kinder sollen so gering wie möglich unter der Bedürftigkeit der Eltern leiden, Kosten für Schulmaterial, Schulbesuch, Schulveranstaltungen wie Klassenfahrten, etc. sind vom Sozialamt ohne Ausnahme zu tragen. Es sollte auch eine Art von Taschengeld dem Alter entprechend an die Kinder gezahlt werden, wobei sicherzustellen ist, das das Verfügungsrecht über diese Geld bei den Kindern bleibt.
Ich will hier keine Diskussion über das Asylrecht vom Zaun brechen noch eine solche Diskussion in diesem Thread haben, trotzdem muß ich bei der Thematik Sozialhilfe auch Asylanten erwähnen, da diese ja auch Sozialhilfe erhalten.
Für Asylanten gilt ausschließlich die Gutscheinregelung, es gibt keine Geldzahlungen. Ist ihr Asylantrag bewilligt und erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis sind Entgelte aus gehnemigten Aushilsjobs vollständig zur Kostendeckung an das Sozialamt abzuführen. Geld erhalten sie erst dann, wenn sie im Falle einer Arbeitserlaubnis eine feste Anstellung finden und durch ihren Verdienst nicht mehr als bedürftigt gelten. Jeder Verstoß gegen geltende Gesetze, Auflagen des Sozialamtes etc. führt zum Abbruch des Asylverfahrens und der sofortigen Abschiebung.
Die strenge Gutscheinregelung mit den dazugehörigen Auflagen dürfte das Problem der reinen Wirtschaftsasylanten eindämmen.
Das wären meine Überlegungen. Die Finanzierung der genannten Zuschüsse, etc. durch den Staat, dürfte nicht das Problem sein, da diese Art von Regelungen durchaus positive Impulse auf die Wirtschaft und damit auf das Steueraufkommen hätte.
Problem dürfte eine etwaige Übergangsphase vom jetzigen System auf das neue System sein.
Was meint ihr?