+ Auf Thema antworten
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit

  1. #1
    WebFan
    Gast

    Standard Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit

    Hallo,

    was denkt ihr darüber?

    Mit Vollendung des 18. Lebensjahres verpflichtet sich jeder deutsche Bundesbürger und alle Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, zum Ablegen der Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit.

    Inhalte der Prüfung sind die wichtigsten Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere das Vertrags- und Schuldrecht, sowie Teile aus dem Strafgesetzbuch (StGB).

    Die Prüfung kann bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden, jedoch höchstens einmal pro Monat.

    Mit dem Bestehen der Prüfung erhält man den Titel "voll geschäftsfähig" verliehen, der auch im Personalausweis eingetragen wird.
    Weiterhin ist jeder, der die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat berechtigt, sich "voll geschäftsfähig" bezeichnen zu dürfen.

    Um rechtswirksame Geschäfte außerhalb des Internets abschliessen zu können, genügt die Vorlage des Personalausweises mit dem Eintrag "voll geschäftsfähig" beim jeweiligen Vertragspartner.

    Damit rechtswirksame Geschäfte im Internet abgeschlossen werden können, erhält jede voll geschäftsfähige Person einen mobilen Fingerabdruckscanner, der an einem PC mit Internetanschluss installiert werden kann.

    Alle Internetseitenbetreiber, die Angebote für volljährige Personen anbieten, haben sich zusammengeschlossen und in einem Verhaltenskodex vereinbart, dass Sie alle Angebote für volljährige Personen nur mit einem biometrischen Schutz zugänglich machen werden.
    Stand der Technik ist derzeit das Verfahren zur Erkennung des Fingerabdrucks.

    Um dieses Verfahren nutzen zu können, es es erforderlich, dass von jeder volljährigen Person ein Fingerabdruck gespeichert wird.
    Eine Verpflichtung, seinen Fingerabdruck beim Bundesamt für Volljährigkeit zu hinterlegen, besteht nicht.

    Möchte jemand ein Angebot wahrnehmen, dass sich an volljährige Personen richtet, so muss diese Person seinen Finger auf einen Fingerabdruckscanner legen, der den Finger abscannt und das Ergebnis der Prüfung mit den Fingerabdrücken des Bundesamts für Volljährigkeit vergleicht.
    Fällt das Ergebnis positiv aus, so kann der Vertrag rechtswirksam geschlossen werden.
    Ist das Ergebnis negativ, so wird ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fällig.

    Alle Personen, die beim Einführen dieser Regel noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet und einen Vertrag geschlossen haben, den man erst ab 18 Jahren hätte schliessen dürfen, werden dazu verurteilt 20 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.

    Weitere Informationen können beim Bundesamt für Volljährigkeit angefordert werden.

    Gruß

    WebFan

  2. #2
    -=°[die rote heidi]°=-
    Registriert seit
    21.10.2005
    Ort
    auf der alm (RECHTS!!!)
    Beiträge
    62

    Standard AW: Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit

    spitzen vorschlag.....

    Zitat Zitat von WebFan
    Hallo,

    Möchte jemand ein Angebot wahrnehmen, dass sich an volljährige Personen richtet, so muss diese Person seinen Finger auf einen Fingerabdruckscanner legen, der den Finger abscannt und das Ergebnis der Prüfung mit den Fingerabdrücken des Bundesamts für Volljährigkeit vergleicht.
    Fällt das Ergebnis positiv aus, so kann der Vertrag rechtswirksam geschlossen werden.

    und noch eine völlig überflüssige behörde mehr in deutschland..... sollte nicht die bürokratie in diesem land abgebaut werden?????
    Mitleid ist ein Zeichen von Schwäche!

  3. #3
    frei
    Registriert seit
    29.01.2005
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    606

    Standard AW: Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit

    Zitat Zitat von Sklavenhändler
    spitzen vorschlag.....




    und noch eine völlig überflüssige behörde mehr in deutschland..... sollte nicht die bürokratie in diesem land abgebaut werden?????
    Ja, deswegen gibt es doch die Bunesbehörde fürs Abbauen unnützer Bundesbehörden.
    cacatum non est pictum (nikita s. chruschtschow)
    http://www.etzenhammer.de/hitl0r_zap...imm_hitl0r.gif

  4. #4
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
    Registriert seit
    22.11.2005
    Ort
    eingekerkert in Tempelhof
    Beiträge
    18.341

    Standard AW: Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit

    Zitat Zitat von WebFan
    Hallo,

    was denkt ihr darüber?

    ich denke, dass dies der grösste quark ist, den ich hier in den letzten wochen
    gelesen habe, inbegriffen; " busch ist ja so doof " und irgendwelches zeug
    über nordkorea.


    ps.:
    ich gründe hiermit die
    " bewegung zur revolutionären neugestaltung der interpunktion ".
    .
    Geändert von twoxego (15.01.2006 um 14:17 Uhr)

  5. #5
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
    Registriert seit
    17.05.2005
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    19.323

    Standard AW: Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit

    Zitat Zitat von juli
    Ja, deswegen gibt es doch die Bunesbehörde fürs Abbauen unnützer Bundesbehörden.
    Gut erkannt.

    Zum Thema: Von mir aus, aber dann bitte Kindergeld abschaffen.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von luftpost
    Registriert seit
    04.07.2005
    Ort
    Twincities
    Beiträge
    3.150

    Standard AW: Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit

    Zitat Zitat von juli
    Ja, deswegen gibt es doch die Bunesbehörde fürs Abbauen unnützer Bundesbehörden.
    jep...

    wenn man diesen test nich besteht? So nen 85 jähriger der den volljährigkeits test nicht bestanden hat....
    Ich nehme an dass über die hälfte aler bundesbürger nicht bestehen würden...

  7. #7
    WebFan
    Gast

    Standard AW: Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit

    Jetzt möchte ich euch den Hintergrund zu meiner Idee erzählen.

    Im Internet wird ja derzeit heftig über solche SMS-Abo Dienste wie simsen.de diskutiert.
    Diese Diskussion (Legal ja oder nein) finde ich einerseits sehr interessant, gehen mir aber andererseits auch auf die Nerven.
    Hinzu kommt noch die sehr langsame Art der Medien darüber zu berichten.

    Ein weiterer Hauptausschlaglöser für meine Idee, war die folgende Schreiberei eines 16-jährigen:

    Hallo Leute ich in noch minderjährig (16) und habe mich auf der Seite [Links nur für registrierte Nutzer] angemeldet. Auf der Startseite
    stand: 50 SMS Startguthaben bzw free sms. Jetzt habe ich mich angemeldet so 8 mal und es ist nie was dran gestanden das es was kostet. Ich habe lediglich die AGBs bzw Preisliste übersehen in der stand Grundgebühr 38,68 Euro. Als ich mich mit falschen Adressdaten und flaschem Namen und Gebutsdatum angemeldt habe habe ich jetzt gestern einen Anruf von einem Mitarbeiter von dieser Firma erhalten und er hat mir gesagt ich hätte bei ihnen jetzt Schulden gemacht in höhe von 279,18 Euro und soll dies bis Freitag, den 10.06.05 zahlen sonst bekäm ich eine Anzeige. Ich finde das voll unfair das sie nicht schon bei der ersten Anmeldung wenigstens per E-Mail oder SMS geschrieben haben das es was kostet. Ich bin am überlegen ob ich diesen Betrag zahlen soll oder nicht, aber es ist dennoch Betrug von denen finde ich. Ich habe halt gedacht es sei kostenlos und mich deswegen mit falschen Namen usw angemeldet, damit ich die 50 SMS immer wieder benutzen kann. Hätte ich aber gewusst das es was kostet hätte ich dies natürlich nicht gemacht. Habe außerdem noch festgestellt das diese Seite das mit absicht macht, weil 38 Euro viel zu viel sind. Auf einem Handy kostet ne SMS 19 cent und 50 SMS wären dann 9,50 Euro und das von denen ist fast das vierfache. Was ratet ihr mir jetzt zu tun. Soll ich das Geld zahlen oder mich anzeigen lassen oder gleich ne Gegenanzeige machen, weil die Seite ja auch nicht auf der ersten Seite hinschreibt das es was kostet, so wie es sein muss. Ich bitte euch um eine schnellstmögliche antwort in diesem Thread
    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ich finde es nicht schön, wenn manch ein Kiddie glaubt mit solch einer Dummdreistigkeit ans Ziel zu kommen.

    Aus diesem Grund habe ich mir dann überlegt, wie man Internetgeschäfte "sicherer" machen könnte.
    Dabei habe ich ein bisschen herumgesponnen und diese Idee von mir ist entstanden.

    Selbstverständlich weiß ich, dass das ganze nur Phantasie und Utopie bleiben wird.

    Jetzt hoffe ich, dass ihr meinen Gedankengang - wenigstens etwas - nachvollziehen könnt und die Männer mit den weißen Turnschuhen zurückpfeift ;-)

  8. #8
    Tirann
    Gast

    Standard AW: Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit

    In meinen Augen ziemlicher Schwachsinn.

    Wie wäre es mit einem Fußgängerführerschein?!

  9. #9
    I ♥ Preston Burke Benutzerbild von Pluto
    Registriert seit
    26.02.2005
    Ort
    Bayern
    Beiträge
    2.031

    Standard AW: Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit

    Zitat Zitat von Tirann
    In meinen Augen ziemlicher Schwachsinn.

    Wie wäre es mit einem Fußgängerführerschein?!
    Vor allem der mobile Fingerabdruckscanner. Dazu kriegen wir alle noch einen Mini-PC zur DNA-Analyse in Sekundenschnelle.
    Why do we have to sit so close to the kitchen? Is it because we're black?

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben