Ich würde dir noch einmal helfen, den Unterschied zwischen Meinung und Fakten erklären...leider ist das hier nicht möglich. Niemand hat etwas gegen Meinungen....auch nicht gegen absurde.
Aber Texte sind Texte und nicht auslegbar, was manche Richter so glauben, am BVerG.
Ein Text steht für sich und ist einfach für jeden verständlich...mit Logik zu erfassen und Bedarf keiner weiteren Deutung. In der Verfassungsgebenden Gesellschaft sassen auch Menschen, die das verstanden haben. Was die wohl einem Gehirnnutzer sagen würden? Oder ob sie dazu einen Knüppel nehmen würden? Man muss erst einen Zustand beenden, das alte beenden, bevor man etwas neues schaffen kann. Deswegen wurde das GG niemals Verfassung genannt und beim Ende der Spaltung eine neue Verfassung vorgeschlagen, die sich das Volk in eigener Verantwortung gibt.
Allein der Umstand, das es eine Ewigkeitsklausel auf dieser Welt nicht geben kann, wegen der Angst der Siegermächte trotzdem als sinnloser Text eingefügt, zeigt, das manche hier den Schuss nicht gehört haben. wenn sie die zitieren.
Verkünde deine Meinungen aber versuche nicht, die als ultima Ratio darzustellen und mit sinnlosen Querverweisen zu versuchen, den Leser hinter die Fichte zu führen.
Stimmt wohl
Schon klar, dass Du als Geschädigter oder Profiteur immer andere Sichtweisen hast. Da aber beides nicht der Fall ist, sondern eben von aussen betrachtet wird, stellt sich diese Frage in dem Sinne gar nicht. Darum auch der Vergleich beim Kauf von Hehlerware als Beispiel - da heisst es dann auch selbst schuld. Da gilt der Einwand, aber es schien rechtsgültig zu sein auch nicht. Wir Schweizer haben sogar Gesetze gegen "dummes Verhalten". Aber gerade Dein Beispiel vom Kauf enteigneter Dinge ist ein ganz heisses Eisen.Wie würdest du die Sache bewerten, wenn du der Käufer des Hauses bist, wie wenn du ein Nachkomme bist?
Natürlich - über die Herleitung Krieg verloren, SHAEF etc. gibt es dem ganzen schon den Anstrich, dass es konkludent ist. Ich akzeptiere das ja auch, muss es aber trotzdem nicht gleich sehen. Wir reden ja hier nur über positives Recht, wo also immer der Mensch dahinter steckt. Dieser kann auch irren, sogar in der Mehrheit und muss nicht unbedingt von einem hehren Ansatz aus gehen.
Das ist richtig - da stellt sich auch schnell die Frage, wie überhaupt willst Du es legitimieren, wenn wir ganz zurückgehen bis zum Punkt 0. Die Gretchenfrage (spitz und ein bisschen abstrakt) lautet hier - wenn ich kein Faustrecht habe, wie kann ich es dann jemand anderem abgeben?Es geht ja bei der Sache nicht nur um Eigentumsfragen, sondern um auch um Gerichtsurteile etc. pp..
Ich weiss schon, was Du jetzt von mir hören willst :-) Natürlich die Berufung auf das Gesetz. Aber dieser Punkt obliegt schon allein der Logik, dass das nicht möglich sein soll. Wir gehen ja immer noch von Deinem Ursprungsvergleich aus, ich kaufe enteignete Ware, wo die Besitzer mit Sondergesetzen entrechtet wurden. Weil sonst müsste man ja auch sagen, die ganzen Judenvermögen (Schweizer Banken als Beispiel) war nicht illegal - war ja auch konkludentes Handeln in dem Sinne.Wenn du jemand wärst, der freigesprochen worden ist, wie würdest du auf ein erneutes Strafverfahren reagieren?
Kanns nur nochmal wiederholen - das gebietet schon die Logik, dass das unmöglich ist.Wenn du jemand wärst, der verurteilt wurde und seine Strafe abgesessen hat, wie würdest du auf eine erneute Anklage wegen der selben Tat reagieren?
Das stimme ich Dir zu - aber genau das ist der Grund, warum man zum Teil das Recht nicht ernst nehmen kann - vor allem dann nicht, wenn es immer unverständlicher wird. Weil irgendwann versteht man es überhaupt nicht und achtet es auch nicht mehr. Sieht man im übrigen heute immer häufiger, dass die Urteile nicht mehr verstanden werden ( mal abgesehen von der Polarisierung etc. ( ein AfD-ler versteht nicht warum Weidel eine ... genannt werden darf und der Grüne nicht, warum es keine Folgen hat betreffend Künast ).truthCH, wir haben stehts unsere eigenen Sichtweisen und vergessen all zu oft, das Recht hat seine eigene Sichtweise, die sich einem Laien nicht immer erschließt.
Weil eines dürfen wir bei der ganzen Sache nicht vergessen - wir haben unsere "Rechte" abgegeben, damit wir "Profis" haben, dass es einheitlich wird, verständlich, fair und so weiter. Je mehr aber die Urteile so lauten, dass die Bürgen dieses Rechts es nicht mehr verstehen, sondern nur noch die "Profis", spätestens dann führst Du das Konstrukt an den Abgrund.
Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.
besten dank
was hältst du von artikel 2 absatz 2 ? sollte man evtl mal ändern, oder ? oder was genau ist da mit zitat: "allierten besetzung" gemeint ? jedenfalls dann wohl so in kraft...
ps: letztendlich fasst dieser "die anstalt" beitrag das grundlegende wohl treffend zusammen:
wir wollen es nunmal selber so...
Sollte irgend etwas in diesem Text Verwirrung stiften, ignorieren Sie bitte das gesamte Produkt.
Und woraus leitest du das ab? Aus Artikel 146 GG? Der ist wie gesagt streichbar mit den entsprechenden Mehrheiten.
Aus der Rede Carlo Schmids? Nun, er hat seine Meinung vertreten, wie andere Mitglieder des Parlamentarischen Rates.
Übrigens, wer seine Rede vollständig liest und nicht so wie du bis zu den Worten "Modalität der Fremdherrschaft", dem fällt auf, wenn es um die Inhalte des GG geht, spricht selbst Schmid von Verfassung.
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Ansonsten bzgl. der Auslegung von Recht empfehle ich dir die Lektüre Savignys, die ist nämlich nicht so einfach, wie du sie dir vorstellst und propagierst.
Ansonsten, wenn etwas inhaltlich eine Verfassung ist, was ist denn notwendig damit es tatsächlich eine Verfassung ist. Ach ja, es sei angemerkt, dass das Verfassungsrecht keinen Wert aus das wie eine Verfassung zustande gekommen ist, sondern die Zustimmung des Volkes als Legitimationsquelle sieht, unabhängig ob direkt oder indirekt.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
TruthCH, ob ich ein Urteil gut oder schlecht finde, ist persönliche Meinung und ist durch Meinungsfreiheit und der daraus abgeleiteten Pressefreiheit gedeckt. Wenn sich die Leute über das Urteil gegen Künast aufregen, ist es ihre Sache, auch wenn ich persönlich das Verhalten nicht gut heißen kann.
Ich bewerte ein Urteil anders, für mich ist wichtig, dass ein Urteil auf Basis der Gesetze nachvollziehbar ist.
Ich bewerte Dinge auch nicht danach, welche Ziele jemand mit etwas verfolgt. Wenn jemand absichtlich den Rechtsweg missbraucht um vorsätzlich politischen Unmut zu erzeugen, dann habe ich Probleme mit gewissen Reaktionen. Wenn der liebe Herr Schachtschneider eine Verfassungbeschwerde vorsätzlich so gestaltet, dass das BVerG nicht anders entscheiden kann, als die Beschwerde abzulehnen, kann man dem Gericht keinen Vorwurf machen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Fettung durch mich
Akzeptiere ich - aber eben, dann hast Du auch kein Problem mit der Judenenteignung und der Deportierung als Beispiel? Diese Dinge sind ja durch Gesetze gedeckt gewesen. Es fällt mir wirklich schwer zu glauben, dass es Dir nur immer um die Nachvollziehbarkeit geht.
Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Der sogenannte 2+4 Vertrag auf den Systemlinge wie Du abgehen wie Schmitz Katze
ist faktisch eine " Mogelpackung ", nicht mit einem Friedensvertrag vergleichbar und
" versteinert " das Besatzungsrecht sogar noch. Zu Deiner Aufklaerung und Erleuchtung
habe ich die entsprechenden Passagen nachfolgenden PDF Dossier des wissenschaftlichen
Dienst des Deutschen Bundestages auszugweise aufgefuehrt:
1.4. Der Notenwechsel vom 27./28. September 1990
Im Zuge des „2+4-Vertrages“ kam es am 27./28. September 1990 (21) zu einem Notenwechsel zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs. Dieser Notenwechsel sieht in Art. 2 das Außerkrafttreten des „Überleitungsvertrages“ vor, verbunden jedoch mit der Einschränkung nach Art. 3, dass verschiedene enumerativ aufgezählte Regelungen trotz der Aussage von Art. 7 Abs. 1 Satz 2 des „2+4-Vertrages“ weiterhin in Kraft bleiben.(22) Demnach bleiben auch nach 1990 folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages wirksam:
- aus dem ersten Teil: Art. 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie die Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8,
- aus dem dritten Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs,
- aus dem sechsten Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3,
- aus dem siebten Teil: Art 1 und Art. 2,
- aus dem neunten Teil: Art. 1,
- aus dem zehnten Teil: Art. 4.
Bei den fortgeltenden Bestimmungen handelt es sich im wesentlichen um sog. „versteinertes Besatzungsrecht“, also Besatzungsrecht, welches bereits bei Abschluß des „Überleitungsvertrages“ keinerlei Disposition durch die deutsche Staatsgewalt unterlag. (23)
Zusammenfassend lässt sich das weiter gültige Besatzungsrecht in drei große Bereiche einteilen:
- Gültig bleiben alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind.
- Ferner bleiben alle Maßnahmen, die für „Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes“ gegen das „deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind“, einschließlich eines diesbezüglichen Klagestopps, gültig.
- Schließlich bleiben „Maßnahmen, welche von den Regierungen oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen wurden“, einschließlich eines diesbezüglichen Klagestopps, wirksam.
Die Tatsache, dass verschiedene Bestimmungen und Maßnahmen der Besatzungsmächte bestandskräftig sind, führt nicht zu dem Ergebnis, dass die Bundesrepublik Deutschland heute völkerrechtlich nicht vollständig souverän ist. Der Fortbestand des Besatzungsrechts basiert darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland freiwillig eine entsprechende völkerrechtliche Bindung eingegangen ist. Die Tatsache, dass sich ein Staat gegenüber anderen Staaten Bindungen auferlegt, ist jedoch kein Beweis für eine nur unvollständige Souveränität des Staates, sondern im Gegenteil gerade Ausfluß seiner Souveränität. (24) Daher sind die fortgeltenden Bestimmungen des „Überleitungsvertrages“ nicht als Beschränkung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland anzusehen. (25)
Das die vorgeblich " freiwillige Aufgabe " bedeutender Teilkomponenten der SouveraenitaetUeberleitungsvertrag und „Feindstaatenklauseln“ im Lichte
der voelkerrechtlichen Souveraenitaet der Bundesrepublik Deutschland
(PDF Dossier / Deutscher Bundestag / Wissenschaftliche Dienste)
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sich nicht auf die vollstaendige Souveraenitaet eines Staates auswirke, ist eine schaebiges
Konstrukt welches von den transatlantischen Regierungsmarionetten und Volksverraeter willig
aufgesogen und von Ami- und Zionistenknechten, wie Dir verbreitet wird.
Geändert von ABAS (22.09.2019 um 16:51 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
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