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Gehirnnutzer
Wenn man eure Beiträge liest, muss man sagen ihr habt noch nie etwas über Verfassungen gelesen bzw. euch darüber infomiert. Gemäß euren Aussagen, hatten bzw. haben das deutsche Kaiserreich und die Vereinigten Staaten keine Verfassung.
1. Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihr Zustandekommen, ihre Namen etc. pp.. Eine Verfassung, die von oben herab erlassen wird oktroyierte
2. Die Idealvorstellung einer Verfassung geht von der Legitimation durch die Zustimmung des Volkes aus. Dabei ist, entgegengesetzt der Meinung einiger hier, nicht nur die direkte Zustimmung per Volksabstimmung gemeint, sondern auch die indirekte über Volksvertreter. In besonderen Fällen, dort wo die Summe der Gesetze die Verfassung bilden, z.B. Großbritannien gilt auch die Zustimmung im Geiste.
3.Kommen wir zum GG. Es ist richtig, dass dass man das GG zunächst als Provisorium dachte, schließlich hatte man nicht einen neuen westdeutschen Staat zu schaffen, sondern einen Teil des deutschen Staates zu reorganisieren. Nicht das Gesamte deutsche Volk war am GG beteiligt und auch die Vorstellung, dass der beste Ausdruck wieder erlangter Souveränität eine neue Verfassung wäre, mag eine Rolle gespielt haben.
Trotzdem wird von einigen ein wichtiger Umstand übersehen. Inhaltlich ist und war das GG eine Verfassung, dass wird sogar deutlich an der Rede Carlo Schmids, denn wenn er über die Inhalte des GG spricht, spricht er davon, was eine Verfassung enthalten soll.
Anders ausgedrückt, das GG ist inhaltlich eine Verfassung, dass Manko, was es zunächst zum Provisorium machte, wahr die fehlende Beteiligung/ Zustimmung eines Teiles des deutschen Volkes.
4. Durch die Ratifizierung in den westdeutschen frei gewählten Parlamenten (Bayern ratifizierte das GG nicht, aber ordnete sich per Gesetzesbeschluss unter) hat das GG die indirekte Zustimmung des Volkes in den westdeutschen Bundesländern erlangt. Die Beitrittserklärung erfolgte durch die freigewählte DDR-Volkskammer und jede Änderung nach 1990 erfolgte durch gewählte Volksvertreter des gesamten Deutschlands.
Das GG hat also die indirekte Zustimmung des Volkes und ist somit eine legitimierte Verfassung.
5. Für diejenigen, die der Meinung sind, aus Artikel 146 GG lässt sich eine Verpflichtung zu einer neuen Verfassung ableiten, wäre mal ein Blick in Artikel 79 Absatz 3 GG angebracht, ob der Artikel dort erwähnt ist.
6. Auch wenn das GG eine legitimierte Verfassung ist und Artikel 146 GG keine Verpflichtung enthält, hätte man doch das Volk direkt entscheiden lassen sollen, ob man das GG behält oder ob man ein neue Verfassung erarbeitet. Ich persönlich bin sogar der Merinung, dass genau dies von den Vätern des GG gewollt war, da sie sich der Qualität des GG bewusst waren.