Das EuGH hat nur nochmal erklärt wie die Dublin-Regeln anzuwenden sind weil deutsche Gerichte um Klärung gebeten haben. Weitehin gilt dass die nach 6 Monaten nicht mehr abgeschoben werden dürfen und innerhalb der ersten 6 Monate - wenn man sie denn findet - weiterhin eine Abschiebung verhindert werden kann, wenn ...
Viel Wind um nix also.und die psychische oder physische Gesundheit beeinträchtigt wären.