Aber würde es wirklich einen Unterschied zu jetzigen Regelungen des GG geben? Ein unveränderbaren Kern würde bestehen. Der Rest wäre, mit großer Hürde, veränderbar. Möglicherweise würde eine 2/3 Mehrheit des Parlaments nicht ausreichen oder vielleicht würde man eine 2/3 Mehrheit durch Volksabstimmung voraussetzen. So oder so müsste die Hürde für eine Verfassungsänderung aber auf ein gesundes Mittelmaß beschränkt werden. Sonst könnte der Gesetzgeber nicht arbeiten.