Wer schwer krank wird, ist den Behörden hilflos ausgeliefert.
Folgende Geschichte ist nicht fiktiv, sondern gerade stattfindende brutale Realität.
Den Akteuren, z. B. AOK Nordwest, wurde die nachfolgende Situation geschildert.
Reaktion: „Ja, da können wir Ihnen auch nicht helfen“.
Das Jobcenter Gelsenkirchen ist, wie üblich, überhaupt nicht zu erreichen.

Die betroffene Frau ist 63 Jahre alt und bezieht Arbeitslosengeld II.
Die Betroffene erleidet Herzinfarkt und im Folgenden eine Lungenentzündung.
Seit dem ist ist sie ab sofort dauerhaft für 24 Stunden. pro Tag auf eine externe Sauerstoffzufuhr
durch ein medizinisches Gerät angewiesen. Der Sauerstoff wird durch einen sog. Konzentrator erzeugt,
der einen erheblichen Strommehrverbrauch verursacht (350 Watt/h).

Und jetzt beginnt die Infamie des SGBII: Die Betroffene musste schon vor ihrer Krankheit
Teile des Regelsatzes für Stromkosten umschichten, d.h. die im Hartz IV Regelsatz vorgesehenen Stromsätze
deckten nie den tatsächlichen Bedarf. Durch die wesentliche Erhöhung des monatlichen Stromverbrauchs
durch den Sauerstoffkonzentrator wird die Unterdeckung im Regelsatz z. B. für den Verzicht
auf Lebensmitteln, etc. noch krasser. Die Folge: Hungern



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Sie hat einen riesen Fehler! Die lebt schon länger
hier in Deutschland und ist kein Flüchtling....