Die Syrer haben einen Aufstand gegen Assad gemacht der jetzt zu Lasten der Deutschen geht.Vollkommen richtig - da ist Art. 16a GG absolut unzweideutig, was recht selten bei einem Grundgesetzartikel ist.
ABER - und dies ist mit ein Krux in diesem Land. Ein Kriegsflüchtling fällt eigentlich nicht unter den Schutz des Asylanspruches, sondern unter (zeitlich begrenzten) Schutzrechte der Genfer Flüchtlingskonvention.
Dazu kommt - ich bin der Überzeugung dass nur eine absolut zu vernachlässigende Mindeerheit in diesem Lande Menschen welche vor Krieg und Verfolgung flüchten (müssen) eingedenk der eigenen Geschichte (und damit meine ich, dass Menschen, welche vor dem NS-Systemm geflüchtet sind keinen Schutz und Aufenthalt in anderen Ländeern erhalten haben) den Schutz und Aufenthalt in diesem Lande verweigern oder ablehnend gegenüberstehen würden, so lange zwei Prämissen unabdingbar erfüllt sind
a) man ist wirklich verfolgt oder flieht wirklich vor Krieg
b) man hält sich in diesem Land an die grundgesetzlich vorgegebene Werteordnung
Nur ist eben die Realität eine Andere und genau diese andere Realität sorgt für wachsenden Mißmut und Mißstimmung in diesem Lande. Wenn alleine 500 000 Menschen in diesem Lande leben, welche weder ein Anrecht auf Asyl noch auf die Schutzrechte dere Genfer Flüchtlingskonvention haben und eben nicht des Landes verwiesen werden und im Zuge der "Flüchtlingskrise" ein signifikanter Teil der "Flüchtlinge" weder verfolgt noch vor Krieg geflüchtet sind und man es auch nicht schafft diese schnellstmöglichst wieder des Landes zu verweisen - dann weiß man wo das wirkliche Problem liegt. Es sind nicht die wirklichen Flüchtlinge - es ist ein politische Szenario, welches zum Mißbrauch der Schutzrechte geradezu einädt und am Ende genau den Menschen schadet, welche den Schutz wirklich brauchen.