Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
Hach, schon steht der nächste Musel-Apologet auf der Matte und vernebelt die Tatsache, dass sich die Versammlungsfreiheit laut Grundgesetz ausschließlich auf Deutsche bezieht, aber nicht auf türkische Politiker, die hier Wahlkampf führen wollen.
Du falschverdrahteter Amateur-Rechtskundiger solltest wirklich mal das Grundgesetz studieren, bevor du hier mit deinen Viertelwissen den Advokaten des Muselgesindels machst.
Hier, damit du vermuselte Dumpfbacke endlich mal kapierst, worum es geht:
Muss man dir jetzt sogar noch vortanzen, dass ein türkischer Politiker nicht unter die explizit genannte Kategorie "Alle Deutschen" fällt?Artikel 8 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!
Türkisches Recht hat in der BRD keine Gültigkeit.
Noch besteht Artikel 8 GG und noch gilt dieser Artikel für die BRD.
Zuerst müsste das Grundgesetz geändert werden, damit sich Nichtdeutsche in Deutschland für Wahlkämpfe türkischer Politiker versammeln dürfen.
Aber leider kann man seitens der Politikhuren im BVerfG nicht erwarten, dass sie sich im Zweifelsfall an das Grundgesetz halten. Das wird eben mal übergangen, wenn es den Interessen der Umvolkerei dient.
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