Schlappe für das Land Berlin: Das Landesarbeitsgericht hat einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung in Höhe von 8.680 Euro zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht an Grundschulen unterrichten darf. (...)
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Die Eltern der Kinder, die von einer Kopftucheule unterrichtet werden, täten richtig, wenn sie ihre Kinder von der Schule nehmen würden.