[Links nur für registrierte Nutzer]Schlappe für das Land Berlin: Das Landesarbeitsgericht hat einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung in Höhe von 8.680 Euro zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht an Grundschulen unterrichten darf. (...)
Die Eltern der Kinder, die von einer Kopftucheule unterrichtet werden, täten richtig, wenn sie ihre Kinder von der Schule nehmen würden.