Vielleicht wird die NPD verboten, vielleicht aber auch nicht. Wird die NPD verboten, dann muss das BVG ausführlich begründen, weshalb diese Partei verboten wird.
Da der Hauptgrund der „Verfassungsfeindlichkeit“ aber darin besteht, dass diese Partei die multikulturelle Gesellschaft ablehnt und konsequent am Existenzrecht des deutschen Volkes festhält, wäre es sehr interessant, die Begründung des Bundesverfassungsgericht in dieser Sache zu hören! Gerade jetzt, da wir einen unkontrollierten Zuzug von Millionen Menschen hier nach Deutschland erleben, die keineswegs alle bereit sind, sich in eine deutsche Gesellschaft zu integrieren! Somit kann es deshalb durchaus passieren, dass dies Partei nicht verboten wird und diese Herrschaften beim BVG sich um diese zentrale Frage einfach herumdrücken.
Am 17.01.2017 werden wir aber wissen, wie das Verfahren ausgegangen ist und ob diese „brandgefährliche“ Partei mit dem Potenzial die Grundfesten dieses Staates „aus den Angeln zu heben“ verboten wird oder nicht. So oder so, interessant wird die Entscheidung des BVG in jedem Fall werden.