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Thema: NPD-Verbot ist vom BVerfG verworfen worden

  1. #231
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    Standard AW: NPD-Verbot ist vom BVerfG verworfen worden

    Zitat Zitat von laurin Beitrag anzeigen
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    Von allen Katastrophenpolitikern in NS ist Boris Pistorius der Super-GAU. (Wir erinnern uns: Der Tod eines jungen Deutschen ist mir scheißegal, ich hole lieber eine Roma-Familie aus dem Kosovo zurück).

    Dann erklärt man die AfD für verfassungsfeindlich und streicht ihr die Parteienfinanzierung.

    Den ganzen Strang habe ich leider nicht durchgelesen. Woran macht man eigentlich fest, daß die NPD verfassungsfeindlich ist?
    Sie ist gegen Neger, Türken und andere sog. "Zugewanderte" - andere sprechen von fremden Eindringlingen - in diesem Land. Das reicht doch. Oder nicht ?

  2. #232
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    Standard AW: NPD-Verbot ist vom BVerfG verworfen worden

    Was für ein Hühnerhaufen.

    Nicht nur wurde der IS-Mörder Emri monate- wenn nicht jahrelang von den Behörden gepampert und erhielt von angeblich 14 verschiedenen Ämtern innerhalb der Republik alle möglichen finanziellen Zuwendugnen, um damit das einem "Zuwanderer" zustehende bequeme Schlaraffenlandleben führen zu können, nein, er wurde offenbar auch noch von den Geheimdiensten nahestehenden sog. V-Leuten durch die Lande kutschiert.

    Und was geschieht? NICHTS.

    Unsere in Regierungsverantwortung befindlichen Würdenträger Merkel, Gabriel, de Maiziere, H. Kraft, Jäger usw in Bund und Land regieren weiter gemütlich vor sich hin und dürfen sich sogar des Beifalls der "Opposition" erfreuen.

    Schimpf und Schande über diesen unmöglichen Haufen.

  3. #233
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    Standard AW: NPD-Verbot ist vom BVerfG verworfen worden

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Vorzeigbar!


    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Deutlicher lassen sich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nicht dokumentieren. Auf dem Photo ist kein einziger Neger zu sehen !!!!

  4. #234
    hasst Alles-schön-Redner Benutzerbild von Maggie
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    Standard AW: NPD-Verbot ist vom BVerfG verworfen worden

    NPD-Urteil: Ein verheerendes Signal an alle Patrioten

    Die NPD wird nicht verboten. Dennoch hätte die inhaltliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts drastischer kaum ausfallen können.


    Das Resultat des Verbotsverfahrens war bereits seit Monaten absehbar. Die Partei war auf Grund ihres rapiden Bedeutungsverlustes so klein geworden, dass Experten beider Seiten ein Verbot für immer unwahrscheinlicher hielten.

    Die Prozessführung der Innenminister war darüber hinaus ein juristisches Desaster; an Dilettantismus schwerlich zu überbieten. Doch jegliche Freude über das natürlich auch über die umstrittene NPD hinaus relevante Urteil innerhalb der deutschen Rechten ist völlig fehl am Platz. Im Gegenteil, selbst bei einem Verbot der Partei hätte die Entscheidung drastischer kaum ausfallen können. Die Folgen dieses Verbotsverfahrens für die deutsche Rechte sind noch völlig unabschätzbar. Die folgende Urteilsbesprechung soll einen Ausblick gewähren, was auf Grund dieses Urteils in den nächsten Jahren an Repressionen denkbar, möglich und nicht unwahrscheinlich ist...
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    Bleib im Land und wehr dich täglich!

  5. #235
    Mitglied Benutzerbild von Zirrus
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    Standard AW: NPD-Verbot ist vom BVerfG verworfen worden

    Zitat Zitat von laurin Beitrag anzeigen
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    Von allen Katastrophenpolitikern in NS ist Boris Pistorius der Super-GAU. (Wir erinnern uns: Der Tod eines jungen Deutschen ist mir scheißegal, ich hole lieber eine Roma-Familie aus dem Kosovo zurück).

    Dann erklärt man die AfD für verfassungsfeindlich und streicht ihr die Parteienfinanzierung.

    Den ganzen Strang habe ich leider nicht durchgelesen. Woran macht man eigentlich fest, daß die NPD verfassungsfeindlich ist?
    Es ist nicht so klar, dass die NPD verfassungsfeindlich ist. In erster Linie ist das lediglich eine subjektive Ansichtssache, aber keine objektive Feststellung. Nur weil jemand Teile der Verfassung (Grundgesetz) ablehnt, muss er nicht ein Feind der Verfassung sein. Er lehnt lediglich die Verfassung ab, mehr nicht. Auch kann man Menschen nicht als Verfassungsfeinde verurteilen, weil sie die Politik der jetzigen Parteien ablehnen und nicht billigen (ethnisches Volk), zumal diese Parteien die gleichen Positionen noch vor ein paar Jahrzehnten selber vertraten und gelebt hatten und deshalb nicht als Verfassungsfeinde gebrandmarkt wurden.


    Der wichtigste Vorwurf als Begründung für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD besteht darin, dass die NPD eine multikulturelle Gesellschaft ablehnt und eine Gesellschaft favorisiert, die aus tatsächlichen Deutschen Menschen besteht (Abstammungsprinzip) und deshalb gegen die „Würde des Menschen“ verstoßen würde. Weiterhin wird der NPD vorgeworfen, dass sie eine Volksgemeinschaft anstrebe und deshalb eine „Wesensverwandtschaft“ zum Nationalsozialismus hätte. Darüber hinaus wurde noch der Vorwurf erhoben, dass die NPD gewaltbereite Personen in ihren Reihen duldet und deshalb für die Existenz dieses Staates „gefährlich“ sei. Dann gibt es noch ein paar andere Plenkereien, die aber nicht der Rede wert sind.




    Beschränken wir uns auf den Begriff der ethnischen Volkszugehörigkeit zum deutschen Volk und den Vorwurf der Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus, weil sie die wichtigsten waren.

    Frage, kann eine Sache, ein Gesetz oder ein Ding einen höheren Wert haben als das Volk selber? Kann das Grundgesetz einen höheren Wert haben, als das deutsche Volk selbst? Kann ein Grundgesetz sich selbst ein Volk geben? Ist es nicht vielmehr so, dass ein Volk sich ein Grundgesetz gibt, aber niemals anders herum!
    Wenn man aber dem Grundgesetz das Recht einräumt, ein höheres Recht auf Dasein zu haben, als das deutsche Volk selbst, dann verstößt man damit gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen (des deutschen Volkes) ist unantastbar.“ Man verstößt dagegen, weil man einer Sache, einem Ding oder einen rechtlichen Ablauf einen höheren Wert zubilligt, als den Menschen selbst.
    Das Grundgesetz wurde einst für das deutsche Volk geschaffen, aber nicht für eine Ansammlung von beliebigen Menschen aus dieser Welt, dafür hat niemals auch nur eine Person eine Legitimation erhalten. Und jedes Volk ist berechtigt, sich selbst und seine Kultur zu erhalten und zu leben. Wer es anstrebt, ein Volk daran zu hindern, gleich auf welche eine Art und Weise, der strebt einen Völkermord an und kann sich nicht anmaßen, übers Recht zu schwadronieren! Folglich kann man sagen, dass das Gewäsch vom BvverfG nichts Wert ist und zu jeder Zeit von anderen Richtern hinterfragt und entsorgt werden kann.


    Der Vorwurf der „Wesensverwandtschaft“ zum Nationalsozialismus ist wohl die Krönung der Blödheit bei diesen Typen. Nur weil eine Partei den Begriff „Volksgemeinschaft“ verwendet, ist sie noch lange nicht nationalsozialistisch! Den Begriff und das Prinzip der „Volksgemeinschaft“ hat es schon lange vor den Nationalsozialisten gegeben und diese Lebensart wurde bereits vor 1933 von vielen Gruppen, Bewegungen und kleinen Parteien genutzt und angestrebt! Das trifft im Übrigen auch auf sehr, sehr viele Ansichten und Begrifflichkeiten zu, die die Nationalsozialisten verwendeten und sich zu eigen machten.
    Man sollte sich besser vorher etwas geschichtskundig manchen, bevor man Personen oder andere Parteien etwas andichten will, was faktisch falsch ist.


    Noch eine kleine Anmerkung. Ein paar Tage vor dem Urteil versuchte die Merkel noch Einfluss auf das Urteil zu nehmen, indem sie in einer Rede davon laberte, dass alle Menschen hier im Land zum Volk gehörten, also auch die Ausländer!

    Auch ist davon auszugehen, das die jüngsten Ereignisse in Europa und der Welt (Großbritannien, USA) ihre Spuren in diesem Urteil hinterlassen haben. Während früher das BVverfG ständig etwas über seine „Europafreundlichkeit“ sülzte, mussten die Herrschaften wohl mittlerweile realisieren, dass das faule Ei EU auch patzen kann. Auch ist zu beachten, dass die Bundesregierung mitsamt dem BVverfG ziemlich isoliert mit ihrer Art der „Rechtsauffassung“ dasteht, sowohl bei den US-Amerikanern als auch bei den Europäern.
    Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.

  6. #236
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    Standard AW: NPD-Verbot ist vom BVerfG verworfen worden

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Es ist nicht so klar, dass die NPD verfassungsfeindlich ist. In erster Linie ist das lediglich eine subjektive Ansichtssache, aber keine objektive Feststellung. Nur weil jemand Teile der Verfassung (Grundgesetz) ablehnt, muss er nicht ein Feind der Verfassung sein. Er lehnt lediglich die Verfassung ab, mehr nicht. Auch kann man Menschen nicht als Verfassungsfeinde verurteilen, weil sie die Politik der jetzigen Parteien ablehnen und nicht billigen (ethnisches Volk), zumal diese Parteien die gleichen Positionen noch vor ein paar Jahrzehnten selber vertraten und gelebt hatten und deshalb nicht als Verfassungsfeinde gebrandmarkt wurden.


    Der wichtigste Vorwurf als Begründung für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD besteht darin, dass die NPD eine multikulturelle Gesellschaft ablehnt und eine Gesellschaft favorisiert, die aus tatsächlichen Deutschen Menschen besteht (Abstammungsprinzip) und deshalb gegen die „Würde des Menschen“ verstoßen würde. Weiterhin wird der NPD vorgeworfen, dass sie eine Volksgemeinschaft anstrebe und deshalb eine „Wesensverwandtschaft“ zum Nationalsozialismus hätte. Darüber hinaus wurde noch der Vorwurf erhoben, dass die NPD gewaltbereite Personen in ihren Reihen duldet und deshalb für die Existenz dieses Staates „gefährlich“ sei. Dann gibt es noch ein paar andere Plenkereien, die aber nicht der Rede wert sind.




    Beschränken wir uns auf den Begriff der ethnischen Volkszugehörigkeit zum deutschen Volk und den Vorwurf der Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus, weil sie die wichtigsten waren.

    Frage, kann eine Sache, ein Gesetz oder ein Ding einen höheren Wert haben als das Volk selber? Kann das Grundgesetz einen höheren Wert haben, als das deutsche Volk selbst? Kann ein Grundgesetz sich selbst ein Volk geben? Ist es nicht vielmehr so, dass ein Volk sich ein Grundgesetz gibt, aber niemals anders herum!
    Wenn man aber dem Grundgesetz das Recht einräumt, ein höheres Recht auf Dasein zu haben, als das deutsche Volk selbst, dann verstößt man damit gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen (des deutschen Volkes) ist unantastbar.“ Man verstößt dagegen, weil man einer Sache, einem Ding oder einen rechtlichen Ablauf einen höheren Wert zubilligt, als den Menschen selbst.
    Das Grundgesetz wurde einst für das deutsche Volk geschaffen, aber nicht für eine Ansammlung von beliebigen Menschen aus dieser Welt, dafür hat niemals auch nur eine Person eine Legitimation erhalten. Und jedes Volk ist berechtigt, sich selbst und seine Kultur zu erhalten und zu leben. Wer es anstrebt, ein Volk daran zu hindern, gleich auf welche eine Art und Weise, der strebt einen Völkermord an und kann sich nicht anmaßen, übers Recht zu schwadronieren! Folglich kann man sagen, dass das Gewäsch vom BvverfG nichts Wert ist und zu jeder Zeit von anderen Richtern hinterfragt und entsorgt werden kann.


    Der Vorwurf der „Wesensverwandtschaft“ zum Nationalsozialismus ist wohl die Krönung der Blödheit bei diesen Typen. Nur weil eine Partei den Begriff „Volksgemeinschaft“ verwendet, ist sie noch lange nicht nationalsozialistisch! Den Begriff und das Prinzip der „Volksgemeinschaft“ hat es schon lange vor den Nationalsozialisten gegeben und diese Lebensart wurde bereits vor 1933 von vielen Gruppen, Bewegungen und kleinen Parteien genutzt und angestrebt! Das trifft im Übrigen auch auf sehr, sehr viele Ansichten und Begrifflichkeiten zu, die die Nationalsozialisten verwendeten und sich zu eigen machten.
    Man sollte sich besser vorher etwas geschichtskundig manchen, bevor man Personen oder andere Parteien etwas andichten will, was faktisch falsch ist.


    Noch eine kleine Anmerkung. Ein paar Tage vor dem Urteil versuchte die Merkel noch Einfluss auf das Urteil zu nehmen, indem sie in einer Rede davon laberte, dass alle lebenden zum Volk gehörten, also auch die Ausländer!

    Auch ist davon auszugehen, das die jüngsten Ereignisse in Europa und der Welt (Großbritannien, USA) ihre Spuren in diesem Urteil hinterlassen haben. Während früher das BVverfG ständig etwas über seine „Europafreundlichkeit“ sülzte, mussten die Herrschaften wohl mittlerweile realisieren, dass das faule Ei EU auch patzen kann. Auch ist zu beachten, dass die Bundesregierung mitsamt dem BVverfG ziemlich isoliert mit ihrer Art der „Rechtsauffassung“ dasteht, sowohl bei den US-Amerikanern als auch bei den Europäern.
    Schön das du dir solche Mühe machst, aber wir werden auch ohnehin weiter die NPD wählen.

  7. #237
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    Standard AW: BVerG-Urteil zum Verbot der NPD am 17.01.2017

    Zitat Zitat von H. von Ullersdorf Beitrag anzeigen
    Verbot der NPD ist gescheitert!!!

    Das freut mich sehr, auch wenn ich weiß, daß dies die AfD schwächen wird. Eine empfindliche Schlappe für die Linkskoalition CDU/CSU/SPD/Linke/Grüne.
    Ein sonniger, innerer RPTG für mich!

    Wir müssen die NPD verbieten - damit DEMOKRATEN an die Macht kommen ( Achtung Ironie)

    Hatte nicht Martin Schulz mal gesagt: Demokraten müssen an die Macht !

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