Das Damokles-Schwert wird sich also für oder gegen die NPD wenden.
Dass über so eine kleine Kleinstpartei, finanzarm, erfolglos und mit rücklaufenden Mitgliederzahlen überhaupt ein Verbot verhängt werden darf grenzt schon an Idiotie.
Politisch ändert so ein Verbot überhaupt nichts.
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Der Termin für die Urteilsverkündung im Verbotsverfahren gegen die NPD steht. Das Bundesverfassungsgericht will seine Entscheidung am 17. Januar verkünden.Anfang März hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts [Links nur für registrierte Nutzer]. Währenddessen wurden unter anderem Innenminister, Verfassungsschützer und Polizisten zur NPD befragt. Über die anschließenden Beratungen des Zweiten Senats drang seitdem so gut wie nichts nach außen. Ob das Gericht der Argumentation des Bundesrats für ein NPD-Verbot folgt, ist deshalb schwer abzusehen.