Zitat von
Hulasebdender
Drei Behauptungen stellst Du auf.
Eine ist wahr, eine falsch, eine zweifelhaft. Der Reihe nach:
Krankheiten sind nicht strafbar - korrekt.
Nicht kontrollierbare Störungen sind strafbar - falsch.
Ihre daraus entstehenden Taten sind strafbar - zweifelhaft.
Die Störung selbst ist natürlich nicht strafbar. Wenn daraus eine Tat entsteht, wird das Gericht die Schuldfähigkeit prüfen lassen.
Und dann kann tatsächlich eine Tat, die normalerweise strafbar wäre, straffrei sein. Zum Beispiel, wenn jemand aufgrund des Tourette-Syndroms jemanden beleidigt - das ist eine nicht kontrollierbare Störung, und die daraus entstehenden Taten sind straffrei.
Das Tourette-Syndrom bringt Leute dazu, immer wieder zwanghaft Beleidigungen auszustoßen. Sie reden ganz normal, und plötzlich rufen sie "Fotze!" oder "Lügenpresse!" oder "cui bono!". Das ist dann straffrei, weil sie gar nicht anders können. Die Leute sind auch schon gestraft genug dadurch, dass es bescheuert wirkt.