Zitat von
Tryllhase
Wenn Du die restriktivste Ausführung von 38 gelesen hast, wirst Du feststellen, dass sie, nach entsprechender Bereinigung von bestimmten diskriminierenden Ungerechtigkeiten, für Normalbürger nur wenig verändert von der BRD übernommen wurde. Sie galt dort bis Anfang der 70er und wurde dann in verschiedenen Etappen zum restriktivsten Waffengesetz überhaupt verschlimmbessert. Und dieser Trend hält noch an. Das Nazirecht, welches für den Normalbürger noch den völlig erlaubnisfreien Erwerb und Besitz von Langwaffen und Munition aller Art vorsah, in der heutigen Situation als "äußerst restriktiv" zu bezeichnen, ist deshalb nicht korrekt.
Übrigens wirst Du im gesamten Forum kaum eine Behauptung von mir finden, die ich NICHT belegen kann. Auch wenn sie manchem etwas eigenartig erscheinen mag.