Trilling-Hasi hat zwar ab und zu krude Ideen, aber bezüglich des Reichswaffengesetzes liegt er - instinktiv? - richtiger als du!
Von normalem Schießzeug war der Besitz eh nicht reglementiert!
Reglementiert war der käufliche Erwerb in einem Waffengeschäft, vom Büchsenmacher etc. Und auch nur der käufliche Erwerb von Pistolen und Revolvern! Langwaffen - Ausnahme Waffen aus Staatsbesitz - waren ab 18 frei. Büchsen, Flinten, Floberts und hastenichgesehn ...
Und erben durftest du nach Herzenslust!
Ansonsten wurde auf die Zuverlässigkeit abgestellt! Wer nicht zuverlässig war, war eben unzuverlässig!
Gut dass sich die Nachbarländer wie Polen, Tschechien und Ungarn so entwickeln.
Das macht es auch für uns Deutsche leichter.
Die Rettung muss mal wieder von außen kommen.
P.S. ich muss mal wieder nach Osteuropa.
Das ist aber die Realität. Man sieht es ja gerade aus den Silvester Vorfällen, der Deutsche ist nicht in der Lage, seine Frauen zu verteidigen. Das ist ein Vorwurf, das stand sogar so in der Zeitung. Der heutige Michel braucht das Großaufgebot von Polizei, die er dann auch noch kritisiert, wenn diese anfangen aktiver zu werden, als der Grün-Naive sich das als "angemessen" vorstellt.
Gegen den - NANNY JOURNALISMUS - FÜR BETREUTES DENKEN - wieder für objektive und unvoreingenommene Berichterstattung
Nicht mal instinktiv! Ein ganz kleines bisschen Erfahrung in dieser Branche steckt schon dahinter, beginnend in den Sechzigern mit dem Eintritt in die Abteilung Schießsport. Aber wenn Kotzfisch nun unbedingt den Nazis ein äußerst restriktives Gesetz nachsagen will, liegt er doch voll im politisch korrekten Trend.
Ich hätte die Frage anders stellen sollen, inwieweit sind die Waffen meldepflichtig, wenn ein Tscheche eine Waffe kauft (sagen wir mal ne Doppel-Flinte) und die an einen anderen Tschechen weiterverkauft, besteht da eine Meldepflicht? Ich habe da die Rechtslage in Österreich im Kopf, könnte ja in Tschechien ähnlich oder noch laxer sein:
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Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.
Na ja, die Lektüre des seinerzeitigen WaffG liest sich wie heute: restriktiv.
Reichsgesetz über Schusswaffen und Munition von 1928, verschärft 33 und 38.
Bereits in der Weimarer Zeit verschärft, wohlgemerkt.
Politisch korrekte Trends gehen mir am Arsch vorbei.
Unterlasse das bitte.
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