Es wird ja aktuell sogar schon zugegeben, daß es um billige, den Mindestlohn unterschreitende Zuwanderer geht:
Arbeitsmarkt
Ausnahmen beim Mindestlohn für Flüchtlinge?
Stand: 02.01.2017 14:26 Uhr
Muss sich ein Zuwanderer nachqualifizieren, damit sein Berufsabschluss anerkannt wird, könnte er künftig für diese Zeit keinen Mindestlohn bekommen. Darüber diskutieren Arbeits-, Finanz- und Bildungsministerium einem internen Papier zufolge.
Die Bundesregierung erwägt Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge und Zuwanderer, die sich für die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren müssen. Dies betreffe all jene, die noch praktische Kenntnisse in einem Betrieb erwerben müssen, damit ihr Abschluss hierzulande als gleichwertig gilt, meldete die die "Süddeutschen Zeitung"....
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In der Überschrift ist von "Flüchtlingen" noch die Rede, im Artikel selbst kommt der Staatsfunk auf den Punkt und spricht von "Zuwanderern". Warum nicht gleich Billiglöhner, daß wir mit dem Lohnniveau von Bangladesch mithalten können?!
kd